29.11.2022 Internationales

Allgemeine Bemerkungen des UN-Ausschusses zum Recht auf Arbeit von Menschen mit Behinderungen 

Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat im September 2022 seine Allgemeinen Bemerkungen zum Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit und Beschäftigung (Artikel 27 UN-Behindertenrechtskonvention - UN-BRK) veröffentlicht.

Mit den Allgemeinen Bemerkungen („general comments“) zu Artikel 27 UN-BRK (CRPD/C/GC/8) interpretiert der Ausschuss zum achten Mal eine Regelung der Konvention. Die Bemerkungen enthalten u. a. eine Auslegung der einzelnen Bestimmungen des Artikel 27 UN-BRK und verdeutlichen die vertragsstaatlichen Verpflichtungen für die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Außerdem schlägt der Ausschuss darin den Vertragsstaaten der Konvention Maßnahmen vor, die zur Gewährleistung der vollständigen Umsetzung von Artikel 27 getroffen werden sollten.

Für internationale und nationale Gerichte sind diese Bemerkungen zwar nicht verbindlich, allerdings kommt ihnen erhebliches Gewicht bei der Auslegung der UN-BRK zu (BVerfG, Beschluss v. 29.01.2019 – 2 BvC 62/14 –, BVerfGE 151, 1-58). Sie bieten zudem wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Antidiskriminierungsrechts und des Rehabilitations- und Teilhaberechts.

Zu den Allgemeinen Bemerkungen des Ausschusses zu Art. 27 UN-BRK (CRPD/C/GC/8), derzeit nur in Englisch verfügbar

Zu einer Übersicht zu den Allgemeinen Bemerkungen des Ausschusses auf der Webseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte

(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)


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