08.12.2023 Politik

Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordert Budget für die berufliche Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen

Am 6. und 7. Dezember 2023 fand in Berlin die 100. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) statt. Unter Vorsitz des Landes Berlin verständigten sich die Arbeits- und Sozialministerinnen und -Minister sowie die Senatorinnen und Senatoren der Länder auf ein umfassendes Konzept zur Fachkräftegewinnung, ein Budget für berufliche Qualifizierung, mehr betriebliche Mitbestimmung in Zeiten der Künstlichen Intelligenz sowie weitere Maßnahmen.

Im Zentrum der Beschlüsse der 100. ASMK standen der Leitantrag unter dem Titel „Fachkräfte gewinnen und binden: Mit einer inklusiven Arbeitswelt, Guter Arbeit und beruflicher Bildung“ sowie das Bekenntnis der ASMK zu dem EU-Ziel der Beendigung der Obdachlosigkeit bis 2030. Fachkräftegewinnung erfordere innovative Strategien in einem fach- und branchen­übergreifenden Zusammenwirken, daher hat die ASMK ihre Handlungsfelder Arbeit, Soziales und Pflege in einem umfassenden Abstimmungsprozess zusammengeführt und folgende Hauptanliegen zur Bewältigung der vielfältigen wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Zukunftsaufgaben definiert:

  • Zugang zu beruflicher Aus- und Weiterbildung für alle,
  • ungenutzte Fachkräftepotenziale erschließen,
  • gute Arbeit als Schlüssel für Fachkräftegewinnung sowie
  • ausländische Fachkräfte gewinnen und halten.

In einem mehrheitlich gefassten Beschluss fordern die Länder den Bund u. a. dazu auf, ein Budget für berufliche Qualifizierung einzurichten. Der Bedarf dafür sei besonders ausgeprägt bei Menschen mit Behinderungen, die noch unterhalb der Schwelle zur Ausbildung stehen. Ihnen sollen dadurch Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet werden. Das Budget für berufliche Qualifizierung soll die Lücke schließen zwischen den vereinfachten Fachpraktikerausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung und der Tätigkeit in einer Werkstatt ohne eine Möglichkeit, eine rechtlich abgesicherte und einheitlich zertifizierbare Qualifizierungsmöglichkeit zu erlangen.

Weitere wichtige Beschlüsse wurden u. a. zur Sicherung der Pflege getroffen. Im Vordergrund der Beschlüsse in den Pflegeberufen steht die Steigerung der Attraktivität von Pflegeausbildungen sowie der Beschäftigung in der Pflegebranche sowie die Sicherstellung der Finanzierung der Ausbildungssysteme ohne weitere Belastung der Pflegebedürftigen. Hierzu fordern die für Pflege zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren den Bund auf:

  • die Ausbildungskosten für die Pflegehilfs- und -assistenzausbildungen aus dem Umlagesystem herauszunehmen und damit die Eigenanteile der Pflegebedürftigen zu senken;
  • den Qualifikationsmix in den Pflegeeinrichtungen, einschließlich der Einbindung akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen, im Leistungsrecht attraktiver zu gestalten, u. a. durch die Definition von Aufgabenbeschreibungen und durch die Verordnungs- und Abrechnungsfähigkeit;
  • der Verbesserung von Arbeits- und Rahmenbedingungen in der Pflege z. B. durch die Etablierung eines Pflegeforschungsprogramms sowie der Unterstützung kleiner und mittlerer Pflegebetriebe bei der Anbindung an die Telematik-Infrastruktur, um die Digitalisierung und fachliche Weiterentwicklung in der Pflege voran zu treiben.

In einem weiteren ASMK-Beschluss wird der Bund aufgefordert, unter Beteiligung der Länder das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) an die digitalen Rahmenbedingungen anzupassen sowie Vorschläge zur Erweiterung des Anwendungsbereichs, zum Beispiel bei der Einführung der Künstlichen Intelligenz (KI) vorzulegen. Die Länder sind überzeugt, dass digitale Kompetenzen und ein souveräner Umgang mit neuen Technologien Voraussetzung Guter Arbeit ist.

(Quelle: Arbeits- und Sozialministerkonferenz)


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