19.11.2013 Verwaltung, Verbände, Organisationen

BAGüS veröffentlicht "Perspektive Inklusion" und bezieht Stellung zur Reform der Eingliederungshilfe

Im Rahmen der Diskussion zum Bundesteilhabegeld und Bundesleistungsgesetz legt die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) ihr Positionspapier "Perspektive Inklusion zur UN-Behindertenrechtskonvention" vor.

Die UN-BRK präge den Begriff der Inklusion, schreibt die BAGüS in der Einleitung. Darunter sei zu verstehen, dass die Lebensverhältnisse so ausgestaltet sind, dass alle Menschen ungehindert am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Die BAGüS sieht diesen Anspruch in einem Spannungsverhältnis zum bestehenden Recht, das spezielle Regelungen z. B. für behinderte und pflegebedürftige Menschen geschaffen habe.

Inklusion ziele auf eine Umgestaltung der allgemeinen Lebenswelt ab und betreffe alle Rechtsbereiche (u. a. Sozialversicherungsrecht, Schulrecht, Hochschulrecht, Arbeitsrecht, Baurecht, Personenbeförderungsrecht). In der aktuellen Diskussion zum Bundesteilhabegeld und Bundesleistungsgesetz müsse dies Berücksichtigung finden.

Auf Basis dieses Gundverständnisses hat die BAGüS ihre in der Vergangenheit vorgelegten Reformvorschläge zur Weiterentwicklung des Sozialrechts der Eingliederungshilfe, der Pflegeversicherung und des SGB IX überprüft. Im Positionspapier leitet sie Aufgaben zu den Lebensbereichen Wohnen, Bildung und Arbeit ab und bezieht Stellung zu einzelnen Rechtsfragen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) ist ein freiwilliger Zusammenschluss aller überörtlichen Träger der Sozialhilfe in der Bundesrepublik Deutschland, je nach Landesrecht entweder die Länder oder höhere Kommunalverbände.

Download des Positionspapiers "Perspektive Inklusion" vom 19.11.2013

Link zu weiteren Stellungnahmen der BAGüS

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger)


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