08.08.2023 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Bayerischer Rahmenvertrag zur Umsetzung des BTHG geschlossen

Die bayerischen Bezirke als Kostenträger der Eingliederungshilfe und die Verbände der Leistungserbringer haben den bayerischen Rahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) unterzeichnet. Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern e. V. war als maßgebliche Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen daran beteiligt. Mit dem Vertrag werden die Rahmenbedingungen für die Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen an das neue Gesetz angepasst.

Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX regelt, welche Leistungen für Menschen mit Behinderungen erbracht werden, wie die dafür notwendigen Kosten abgerechnet werden und welche Pflichten Einrichtungen und Dienste zu erfüllen haben. Die Neuregelung des Rahmenvertrags war nötig geworden, da sich mit der Einführung des BTHG zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention die gesetzlichen Grundlagen für diese Teilhabeleistungen geändert hatten: flexiblere Angebote, individuelle Leistungsfeststellung und -erbringung und mehr Transparenz. So kann nun auch das bayerische Bedarfsermittlungsinstrument (BiBay) nach einer vertiefenden Erprobungs- und Qualifizierungsphase bayernweit eingesetzt werden.

Die Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, Diakoniepräsidentin Dr. Sabine Weingärtner, zeigte sich zufrieden und betont: „Wir haben die Weichen für die Zukunft der Behindertenhilfe hin zu mehr Personenzentrierung, individueller Leistungsgestaltung und besseren Teilhabechancen für Menschen mit Behinderung gestellt.“

Mit dem bayerischen Rahmenvertrag wurde auch eine erste Rahmenleistungsvereinbarung (RLV) geschlossen. Diese regelt die konkrete Leistungserbringung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). „Die Werkstätten sind mit ihrem Angebot nun mehr auf die Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet, gerade auch weil gleichzeitig Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf passgenauer begleitet werden können. Mit der oder dem Qualifizierungsbeauftragten für den allgemeinen Arbeitsmarkt findet sich zukünftig in jeder Werkstatt eine Fachkraft, die interessierte Menschen individuell unterstützt, um auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz und ein Auskommen zu finden“, so Weingärtner. Weitere RLV für andere Arbeitsfelder sollen folgen.

(Quelle: Bayerischer Bezirketag)


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