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Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) unterstütze das Ziel, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe, Selbstbestimmung und Entfaltung zu ermöglichen. Sie fordert aber, Leistungen nach dem Subsidiaritätsprinzip einkommens- und vermögensabhängig zu gestalten. So äußert sich die BDA in einem Positionspapier zum Abschlussbericht (Teil A) des Bundesarbeitsministeriums zur Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes.
Um mehr Menschen aus den Werkstätten für behinderte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen, fordert die BDA eine Ausweitung des Budgets für Arbeit. Es dürfe keine neuen Verschiebebahnhöfe in Richtung der Sozialversicherungen geben. So seien etwa die Leistungen in den Werkstätten für behinderte Menschen gesamtgesellschaftliche Aufgaben, deren Finanzierung künftig vollständig durch Steuern erfolgen müsse.
Weiter heißt es, Effizienzreserven im Reha-System müssten vor allem durch ein deutlich verbessertes Zusammenspiel der Akteure und eine Verbesserung der Verfahren gehoben werden. Zur Klärung der Zuständigkeit zwischen den Reha-Trägern seien die „Gemeinsamen Empfehlungen“ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) verbindlicher zu gestalten.
(Quelle: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände)
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