20.12.2018 Rechtsverordnungen, Richtlinien, weitere Regelungen

Bedarfsermittlungsinstrumente in den Bundesländern

Sie haben Abkürzungen wie BEI, TIB, ITB oder B.E.Ni: Dahinter verbergen sich standardisierte Verfahren der einzelnen Bundesländer, um einen individuellen Bedarf von Leistungen der Eingliederungshilfe bzw. der sozialen Teilhabe nach dem Bundesteilhabegesetz zu ermitteln.

Nach § 142 Abs. 1 SGB XII i. d. F. ab 1. Januar 2018 (bzw. § 118 SGB IX i. d. F. ab 1. Januar 2020) müssen die Träger der Sozialhilfe bei der Feststellung von Leistungen der Eingliederungshilfe die Wünsche der Leistungsberechtigten berücksichtigen. Der individuelle Bedarf wird dabei durch ein Instrument ermittelt, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientiert und eine nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe in neun Lebensbereichen beschreibt.

Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung das Nähere über das Instrument zur Bedarfsermittlung bestimmen. Entsprechend haben die Bundesländer eigene Bedarfsermittlungsinstrumente entwickelt bzw. vorhandene Instrumente für sich angepasst. Die folgende Übersicht zeigt die bisherigen Entwicklungen auf (Stand: 02.05.2019):

Bayern: Arbeitsgruppe / Bayerischer Bezirketag

Der bayerische Bezirketag schreibt: "An die Neuregelungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und des Bayerische Teilhabegesetz (BayTHG I) passt aktuell eine landesweite Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Betroffenen und der Leistungserbringer das Verfahren an. Das von der Arbeitsgruppe erarbeitete Bedarfsermittlungsinstrument Bayern (BIBay) wird nach einer Pilotphase und einer sich ab März 2021 anschließenden vertiefenden Erprobungs- und Qualifizierungsphase bayernweit zum Einsatz kommen. Der konkrete Startzeitpunkt wird derzeit noch in der landesweiten Arbeitsgruppe abgestimmt."

Bayerischer Bezirketag zum Gesamtplanverfahren und weitere Materialien

Baden-Württemberg: BEI_BW Erprobungsphase

Für die Einführung eines einheitlichen Bedarfsermittlungsinstruments Baden-Württemberg (BEI_BW) wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die gemeinsam mit dem Unternehmen transfer unter Leitung von Thomas Schmitt-Schäfer in einem Beteiligungsprozess das Instrument entwickelt hat. BEI_BW enthält einen Basisbogen, Dialog- und Erhebungsbogen sowie einen Bogen zur Ermittlung des Hilfebedarfs mit dem Fokus auf der leistungsberechtigten Person. Das BEI_BW wurde in der ersten Jahreshälfte 2019 erprobt und auf Basis der Ergebnisse der Begleitforschung in der zweiten Jahreshälfte 2019 noch einmal grundlegend überarbeitet. Das BEI_BW liegt in einer Fassung für Erwachsene und einer für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor.

Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Baden-Württemberg (Drucksache 16 / 4191)

Bedarfsermittlung - Dialog auf Augenhöhe (Übersichtsseite des Sozialministeriums mit diversen Downloads)

Berlin: TIB

Das ICF-orientierte Teilhabeinstrument Berlin (TIB) wurde von Mai bis September 2018 entwickelt. Die Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales setzte dazu eine Facharbeitsgruppe aus verschiedenen Expertinnen und Experten ein mit fachlicher Begleitung des Instituts PROINTENT (Prof. Dr. Markus Schäfers). Das Instrument soll die Absichten, Anliegen und Ziele des Menschen in den Mittelpunkt stellen. Das TIB liegt in einer ersten Version vor, ein Manual gibt Hinweise zur Anwendung. Im Jahr 2019 fand eine Erprobung und Evaluation statt, der Start des neuen Bedarfsermittlungsinstruments TIB wurde für den 1. Juli 2021 angesetzt.

Teilhabeinstrument Berlin (PDF/1,57 MB)

Informationsseite zu TIB bei www.prointent.de

Übersichtsseite zur Bedarfsermittlung der Senatsverwaltung / Abteilung Soziales

Brandenburg: ITP und Übergangsphase

Die Brandenburger Kommission, zuständig für landesweite Rahmenvereinbarungen für Einrichtungen und Dienste, hat eine Projektgruppe Bedarfsermittlungsinstrument beauftragt Empfehlungen zu Kriterien, Rahmenbedingungen, Verfahren sowie zum Instrument der Bedarfsermittlung zu erarbeiten. Im Rahmen eines Auswahlprozesses wurden der Projektgruppe verschiedene Bedarfsermittlungsinstrumente vorgestellt. Die Brandenburger Kommission übernahm in ihrem Beschluss die Empfehlung der Projektgruppe zur Einführung des Integrierten Teil­habe­plans (ITP). Dabei wurden auch Übergangsregelungen formuliert. Der ITP Brandenburg wurde als neues Instrument der Bedarfsermittlung für Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 102 SGB IX ab 01.01.2019 schrittweise eingeführt.

Beschluss der Brandenburger Kommission zur Empfehlung von ITP (20.04.2018)

Übersichtsseite zu ITP des Landesamts für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV)

Bremen: B.E.Ni Bremen

Eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Sozial- und Gesundheitsressorts befasst sich mit der Auswahl eines zielgruppenübergreifenden Bedarfsermittlungsinstruments für das Land Bremen und erarbeitet Empfehlungen. Untersucht wurden der Integrierte Teilhabeplan (ITP) und BEI_NRW. Im Januar 2018 fand ein Fachgespräch statt. Im April 2019 wurde bekannt gegeben, dass Bremen sich dem Bedarfsermittlungsinstrument von Niedersachsen, B.E.Ni (siehe unter Niedersachsen), anschließt.

Informationen zum Fachgespräch ICF-basierte Bedarfsermittlung

Pressemitteilung vom 11.04.2019: Niedersachsen und Bremen vereinbaren Zusammenarbeit beim Verfahren zur Bedarfsermittlung

Hessen: PiT

Das Projekt „Personenzentrierte Steuerung der Eingliederungshilfe in Hessen (PerSEH) des Landeswohlfahrtsverbands Hessen nutzt den Integrierten Teilhabeplan (ITP) als Instrument zur Planung der Unterstützungsleistungen für behinderte Menschen. Der ITP wurde in verschiedenen Regionen erprobt. Ab dem 1. Oktober 2020 wurde dann der Personenzentrierte integrierte Teilhabeplan (PiT) als Instrument des LWV Hessen zur Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung schrittweise eingeführt. Er führt den mit dem ITP Hessen eingeschlagenen Weg der integrierten und personenzentrierten Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung in der Eingliederungshilfe fort.

Informationsseite zum PiT Hessen des Landeswohlfahrtsverbands Hessen (LWV)

Mecklenburg-Vorpommern: ITP-MV

Die Sozialhilfeträger in Mecklenburg-Vorpommern haben sich bereits Ende 2017 auf ein einheitliches Bedarfsermittlungsinstrument, den Integrierten Teilhabeplan Mecklenburg-Vorpommern (ITP M-V) geeinigt sowie auf einen Ablaufplan zum Gesamtplanverfahren verständigt und als verbindlichen Rahmen vereinbart. Der ITP M-V soll den ab 1. Januar 2018 geltenden gesetzlichen Anforderungen (§ 142 Abs. 1 SGB XII [i. d. F. ab 1. Januar 2018], § 118 Abs. 1 SGB XII [i. d. F. ab 1. Januar 2020]) für jeden Fall der Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe gerecht werden.

Rundschreiben Fachaufsicht Sozialhilfe Nr. 2017-36 zur Anwendung eines einheitlichen Bedarfsermittlungsinstruments

Näheres zum Projekt einheitliche Hilfeplanung sowie ITP-MV Bögen

Niedersachsen: B.E.Ni

Niedersachsen hat zum 1. Januar 2018 das Instrument BedarfsErmittlung Niedersachsen (B.E.Ni) eingeführt. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie hat dabei angekündigt, den Formularsatz kontinuierlich weiterzuentwickeln und auszubauen. So wurden zum 20. Juli 2018 das landeseinheitliche Teilhabe-/Gesamtplanverfahren vervollständigt und eine weiterentwickelte Version von B.E.Ni veröffentlicht sowie ein erläuterndes Handbuch in der Arbeitsversion 2.0 / 07.2018. Sie sind für Leistungen der überörtlichen Träger der Sozialhilfe für neue Anträge verbindlich anzuwenden. Örtlichen Trägern der Sozialhilfe wurde die Nutzung empfohlen.

Informationsseite zum Bedarfsermittlungsinstrument Niedersachsen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Umsetzung des BTHG in Niedersachsen (Drucksache 18/463)

Übersichtsseite B.E.Ni des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie

Nordrhein-Westfalen: BEI_NRW

Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) haben Ende 2017 „BEI_NRW – Bedarfe ermitteln, Teilhabe gestalten“ als das neue, einheitliche Bedarfsermittlungsinstrument für Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Es verankert die verbindlichen Grundsätze Partizipation, Personzentrierung, ICF-Orientierung und Ziel- und Wirkorientierung. Der Rehabilitationsbedarf wird auf Grundlage eines leitfadengestützten Interviews ermittelt. Das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW hat inzwischen den Individuellen Hilfeplan (IHP 3.1) abgelöst, der bis Juli 2020 beim LVR im Einsatz war. Bei diesem Vorgängerinstrument lag der Fokus auf den Bereichen Wohnen und Alltag. Das neue BEI_NRW wird schrittweise eingeführt, setzt die gesetzlichen Vorgaben um und bespricht auch das Thema Arbeit.

BEI_NRW Bedarfsermittlungsinstrument (Stand 12.12.2017)

LVR: Informationen zum BEI_NRW

LWL: Informationen zur Fortschreibung des BEI_NRW

LVR: Übersichtsseite zur Umsetzung des BTHG

Rheinland-Pfalz: IBE RLP

Die Individuelle Bedarfsermittlung Rheinland-Pfalz (IBE RLP) ist das Bedarfsermittlungsinstrument für erwachsene Menschen mit Behinderung. Der IBE_RLP KiJu ist das Bedarfsermittlungsinstrument für Kinder und Jugendliche. In den jeweiligen Verfahren kommen weitere Dokumente zum Einsatz. Die Bedarfsermittlungsinstrumente sind nicht als Fragebogen zu verstehen, der abgearbeitet werden sollen. Es handelt sich um Dokumentationsinstrumente, die den Teilhabeplanprozess begleiten und somit gestalten sollen.

Übersicht: Individuelle Gesamt und Teilhabeplanung in Rheinland-Pfalz

Saarland: THP-SL

Das Saarland hat im März 2020 die Version 2.0 für den Gesamt- und Teilhabeplan für das Saarland (THP-SL) zur sofortigen Anwendung eingeführt. Die Unterlagen wurden vom saarländischen Eingliederungshilfeträger, dem Landesamt für Soziales, entwickelt. Die Bedarfsermittlung erfolgt im Rahmen eines Hilfeplangesprächs und das THP-SL dient als Dokumentationshilfe. Weitere Informationen sind auf der Seite des Paritätischen Gesamtverbands unter dem entsprechenden Bundesland abrufbar:

 Der Paritätische: Teilhabeplan/Gesamtplan/Bedarfsfeststellung

Sachsen: ITP

Das Land Sachsen hat nach einer Erprobungsphase den Integrierten Teilhabeplan (ITP) des Instituts für Personenzentrierte Hilfen gGmbH als Bedarfsermittlungsinstrument ausgewählt und angepasst. Der ITP Sachsen wurde im April 2019 veröffentlicht.

Antwort auf die Kleine Anfrage (Drs.-Nr.: 6/13554) zum Stand der Entwicklung und Einführung eines landeseinheitlichen Instrumentes der individuellen Bedarfsermittlung gemäß § 142 SGB XII

Kommunaler Sozialverband Sachsen: Bedarfsermittlung

Sachsen-Anhalt: ELSA-Teilhaben

Der Rahmenvertrag nach § 79 SGB XII für das Land Sachsen-Anhalt bildet die Grundlage für die derzeitige Gesamtplanung und gilt noch bis 31. Dezember 2019. Der Bogen „ICF Erhebung Sachsen-Anhalt“ dient in der Übergangsphase als Instrument, um mögliche Beeinträchtigungen in den neun Kapiteln der Klassifikation der Aktivitäten und Partizipation (Teilhabe) zunächst zu beschreiben und dann den sechs Leistungsbereichen des Rahmenvertrags zuzuordnen. Die Eingliederungshilfe Land Sachsen-Anhalt (ELSA), ab Juli 2021 im Einsatz, ist eine Eigenentwicklung des Landes Sachsen-Anhalt.

Übersicht zum Gesamtplanverfahren

Downloads/Unterlagen zum Gesamtplanverfahren

Thüringen: ITP

Der Integrierte Teilhabeplan (ITP) ist ein Instrument des Instituts für Personenzentrierte Hilfen gGmbH. Es wurde seit 2011 in sechs Modellregionen und seit 2012 in weiteren Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten erprobt. Per Rechtsverordnung hat das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie den ITP zum 1. Januar 2018 in Thüringen flächendeckend eingeführt. Zuständig für das ITP-Verfahren sind die jeweils zuständigen Sozialämter. Über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) besteht die verfahrensvereinfachende Möglichkeit, den ITP über eine digitale Plattform auszufüllen und zu versenden.

Einführungen, ITP-Bögen und weitere Downloads

Weitere Informationen

Projekt "Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz":

BTHG-Kompass Bedarfsermittlung und ICF

Gromann 2018: Der Integrierte Teilhabeplan „ITP“ als Bedarfsermittlungsinstrument in mehreren Bundesländern

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR):

Eingliederungshilfe: Instrumente der Bedarfsermittlung

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR):

Stellungnahmen zur Bedarfsermittlung vom 28.11.2018

Zuletzt aktualisiert am 16.08.2023

(Quellen: Umsetzungsbegleitung BTHG, BAR, PROINTENT u. a.)


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