Bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung für Kinder und Jugendliche – Probleme und Handlungsoptionen
Dr. med. Matthias Schmidt-Ohlemann beschreibt in einer aktuellen Expertise Probleme bei der Versorgung von schwer beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen mit verschiedenen Hilfsmitteln und weist auf den dringlichen Handlungsbedarf vorrangig in der Selbstverwaltung hin. Mit Blick auf die Umsetzung der UN-BRK sei auch der Gesetzgeber gefordert, einen Beitrag zur Verbesserung der Hilfsmittelversorgung und des Versorgungsprozesses zu leisten.
Kinder und Jugendliche mit (schweren) Behinderungen benötigen laut der Expertise häufig Hilfsmittel zur Behandlung und zum Behinderungsausgleich. Am Versorgungsprozess mit einigen Hilfsmitteln wird kritisiert, so Dr. Schmidt-Ohlemann, dass dieser oft nicht sachgerecht verläuft, erhebliche Verzögerungen auftreten und das Verfahren die Familien, Verordner, Leistungserbringer und die Krankenkassen unverhältnismäßig stark beansprucht. Dies führt zum Teil zu erheblichen Beeinträchtigungen der Behandlung, der Teilhabe und zur Entwicklungsverzögerung der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie zur übermäßigen Belastung vor allem der Familien aber auch der anderen beteiligten Akteure. Der finanzielle Aufwand für die Hilfsmittelversorgung dieser relativ kleinen Gruppe sei überschaubar und stehe in keinem Verhältnis zum Aufwand, den alle Beteiligten betreiben.
Als Lösungsoptionen nennt die Expertise u. a. klare verbindliche Regelungen für die Bedarfsermittlung (mit einem eigenen Erhebungsformular) und deren Verankerung in der Hilfsmittelrichtlinie. Zur Beschleunigung des Verfahrens könne auf eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst verzichtet werden, wenn eine Bedarfsermittlung und eine qualifizierte Verordnung durch eine spezialisierte ermächtigte Einrichtung, wie z. B. ein Sozialpädiatrisches Zentrum oder durch ein kompetentes interdisziplinäres Team vorgelegt wird. Außerdem könne eine verpflichtende Kommunikation mit den Verordnern und die Umsetzung des Beratungsanspruches durch den Medizinischen Dienst die Prüf- und Genehmigungszeiträume verkürzen.
Des Weiteren dürfen die Versorgungsverträge der Krankenkassen mit den Leistungserbringern einer wohnortnahen Versorgung nicht entgegenstehen. Erforderlich seien insgesamt mehr Transparenz im Versorgungsprozess sowie zum Leistungsgeschehen.
Die Expertise hat Dr. Schmidt-Ohlemann in seiner Eigenschaft als Landesarzt für Körperbehinderte in Rheinland-Pfalz auf Anregung von Personen mit Behinderungen und ihren Angehörigen, Ärztinnen und Ärzten und anderen betroffenen Akteuren aus Rheinland-Pfalz sowie Mitgliedern des Aktionsbündnisses für bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung erarbeitet.
Expertise: Bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung für Kinder und Jugendliche
(Quelle: Dr. med. Matthias Schmidt-Ohlemann)
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