08.08.2013 Politik

Behindertenbeauftragter sieht weiter Handlungsbedarf in nahezu allen Lebensbereichen

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, hat eine Bilanz seiner Tätigkeit in der 17. Legislaturperiode gezogen. Schwerpunkt seiner Arbeit war die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland seit März 2009 verbindlich ist.

Mit dem Leitgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention "Nichts über uns ohne uns" wurde ein Inklusionsbeirat eingerichtet, der überwiegend mit Menschen mit Behinderungen besetzt ist. Behinderte Menschen sind hier Expertinnen und Experten in eigener Sache. Alle Veranstaltungen des Behindertenbeauftragten fanden unter Beteiligung behinderter Menschen statt und ihre Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren und anderen politischen Prozessen wurde vielfach durchgesetzt.

Insgesamt ist es laut Hüppe in den vergangenen Jahren in etlichen Lebensbereichen gelungen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen voranzubringen. Dazu zählen unter anderem Verbesserungen im Bereich der Mobilität, im Gesundheits- und Pflegebereich sowie bei der Barrierefreiheit, etwa im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten, im Internetangebot von Bundesbehörden und in der Filmförderung. Ebenso konnten schlechtere Bedingungen, die sich im Zuge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise zunächst abzeichneten, verhindert werden, so z. B. Einschnitte in der Eingliederungshilfe im Rahmen der Gemeindefinanzkommission.

Handlungsbedarf sieht Hüppe aber weiter in nahezu allen Lebensbereichen. Teilhabe mitten in der Gesellschaft sei oft noch nicht verwirklicht. Fast alle Akteure würden sich zwar zur Inklusion bekennen, konkrete Schritte fehlten aber häufig noch. Im Bildungsbereich und im Arbeitsleben etwa steige die Zahl der Menschen in Sondereinrichtungen teilweise weiter an.

In der Pressemitteilung vom 08.08.2013 finden Sie die gesamte Bilanz als PDF.

(Quelle: Bundesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen)


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