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Die Bundesregierung hat zum Jahresende 2019 dem Bundestag zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) berichtet (Drucksache 19/16470).
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) untersucht nach Vorgabe des Artikels 25 Absatz 2 bis 4 die umfangreichen Rechtsänderungen durch das BTHG. Dazu hat es mehrere Projekte zur modellhaften Erprobung, Untersuchung und Begleitung in Auftrag gegeben:
Zugleich ist das BMAS verpflichtet, in den Jahren 2018, 2019 und 2022 dem Bundestag und dem Bundesrat zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen zu berichten. Mit dem vorliegenden Bericht kommt das Ministerium dieser Pflicht für das Jahr 2019 nach. Neben ausführlichen Zwischenberichten enthält die Unterrichtung einführende Zusammenfassungen der wesentlichen Erfahrungen und Ergebnisse aus den Projekten.
(Quelle: Deutscher Bundestag)
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