15.01.2020 Politik

Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 BTHG

Die Bundesregierung hat zum Jahresende 2019 dem Bundestag zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) berichtet (Drucksache 19/16470).

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) untersucht nach Vorgabe des Artikels 25 Absatz 2 bis 4 die umfangreichen Rechtsänderungen durch das BTHG. Dazu hat es mehrere Projekte zur modellhaften Erprobung, Untersuchung und Begleitung in Auftrag gegeben:

  • Begleitung der Umsetzung der Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (Umsetzungsbegleitung BTHG) nach Artikel 25 Absatz 2 BTHG,
  • Untersuchung der Ausführung sowie der absehbaren Wirkungen der neuen Regelungen der Eingliederungshilfe (Wirkungsprognose) nach Artikel 25 Absatz 2 BTHG,
  • Modellhafte Erprobung der zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Verfahren und Leistungen der Eingliederungshilfe (modellhafte Erprobung) nach Artikel 25 Absatz 3 BTHG,
  • Untersuchung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben bei den Leistungen der Eingliederungshilfe (Finanzuntersuchung) nach Artikel 25 Absatz 4 BTHG.

Zugleich ist das BMAS verpflichtet, in den Jahren 2018, 2019 und 2022 dem Bundestag und dem Bundesrat zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen zu berichten. Mit dem vorliegenden Bericht kommt das Ministerium dieser Pflicht für das Jahr 2019 nach. Neben ausführlichen Zwischenberichten enthält die Unterrichtung einführende Zusammenfassungen der wesentlichen Erfahrungen und Ergebnisse aus den Projekten.

Zum Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes (08.01.2020) auf der Webseite des Deutschen Bundestages (DIP)

(Quelle: Deutscher Bundestag)


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