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„Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen“ ist Titel eines auf vier Jahre angelegten Kooperationsprojektes des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) und des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK), dessen Auftaktveranstaltung Ende Februar in Rheinsberg stattfand. Ziel des Projekts ist der exemplarische Aufbau und die Etablierung von Beratungsstellen, die eine unabhängige Beratung über Teilhabeleistungen und deren Durchsetzung für Menschen mit Behinderung und ihre Familien anbieten.
Die Neuausrichtung der Leistungen der Eingliederungshilfe auf personenzentrierte Leistungen hin eröffne Menschen mit Behinderung eine größere Zahl von Entscheidungsoptionen, die wahrgenommen und umgesetzt werden müssen, schreiben die Verbände bvkm und BSK über das Projekt. Gemeinsam wollen sie in Modellregionen aufzeigen, wie dauerhafte Strukturen zur sozialen und sozialrechtlichen Beratung aufgebaut werden und zur Durchsetzung des Rechts zur gleichberechtigten Teilhabe beitragen können.
Das von der Aktion Mensch (Stiftung Deutsche Behindertenhilfe) geförderte Projekt umfasst drei Ebenen:
Die Auftaktveranstaltung zum Projekt fand Ende Februar 2016 in Rheinsberg statt. Eine Veranstaltungsdokumentation gibt es auf der Webseite des Projekts zum kostenlosen Download.
Weitere Informationen:
Projektwebsite www.derrechtsweg.de
(Quelle: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.)
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