08.09.2023 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Berliner Verwaltung erleichtert Einstellung von Personen mit Schwerbehinderung

Ob in einem Berliner Bezirk, einer nachgeordneten Dienststelle oder in einer Senatsverwaltung – bislang musste immer eine vakante Stelle vorhanden sein, um zum Beispiel eine Person aus einer Werkstatt für behinderte Menschen im Land Berlin zu beschäftigen. Jetzt kann der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst diese Person ohne vorhandene Stelle und ohne freie Mittel beschäftigen.

Ein solches Beschäftigungsverhältnis ist auf Grundlage dieser neuen Regelung vorerst auf bis zu zwei Jahre befristet, ermöglicht in dieser Zeit jedoch das Finden einer freien Stelle und eine fundierte Einarbeitung. Ziel ist es, ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu schaffen, heißt es in einer Mitteilung der Senatsverwaltung für Finanzen. Alternativ sei es auch möglich, Menschen einen sogenannten ausgelagerten Arbeitsplatz über die Inklusionsmittel zu finanzieren. Im kommenden Doppelhaushalt 2024/2025 werden die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt.

Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin erläuterte hierzu, dass sie die Inklusionsmittel in der Berliner Verwaltung bereits seit vielen Jahren zentral zur Verfügung stellt. Neu ist, dass die Voraussetzungen zur Bewilligung der Mittel deutlich reduziert wurden, da nunmehr nur noch erforderlich sei, dass es sich um einen Menschen mit einer Schwerbehinderung handelt. Vorher war eine Meldung als arbeitssuchend erforderlich, darüber hinaus mussten primär die eigenen Mittel der Dienststellen ausgeschöpft werden. Die Umsetzung der Neuregelung ist so gedacht, dass vorhandene Aufgaben zu einem Aufgabenkreis zusammengefasst werden und für diesen Aufgabenkreis eine Person mit Schwerbehinderung eingestellt wird. Es wird dann eine Beschäftigungsposition eingerichtet und über die Inklusionsmittel finanziert. Die Dienststelle kann dazu entweder bereits eine konkrete Person mit Schwerbehinderung im Blick haben, die sie gerne einstellen möchte, oder sie kann z. B. auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Berlin e.V. (LAG WfbM Berlin) kontaktieren und dort unter Beschreibung der Aufgaben anfragen, ob eine Person aus den Werkstätten Interesse an einer Probearbeit hätte.

Das Land Berlin hat die gesetzliche Mindestquote von fünf Prozent bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen 2020 und 2021 deutlich überschritten. Vergleicht man die Beschäftigungsquoten der vergangenen Jahre, ergibt sich eine leicht rückläufige Entwicklung. Daher dürfe in diesem Bereich nicht nachgelassen werden.

Im vergangenen Jahr hatte die Senatsverwaltung für Finanzen gemeinsam mit der ehemaligen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) eine Kooperationsvereinbarung mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Berlin e.V. geschlossen, um die Übergänge für Menschen aus den Werkstätten in den öffentlichen Dienst des Landes Berlin zu erleichtern. Im Falle einer Beschäftigung finanziert das LAGeSo/Inklusionsamt Maßnahmen und Leistungen, die notwendig sind, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen, zum Beispiel in Bezug auf die Ausstattung des Arbeitsplatzes, Arbeitsassistenz und vieles mehr.

Weitere Informationen sind über das Inklusionsamt und die Integrationsfachdienste erhältlich: Inklusionsamt Berlin

(Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen und Inklusionsamt Berlin)


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