Bessere Arbeitsbedingungen für schwerbehinderte Menschen in der Landesverwaltung Baden-Württemberg
Mit neuen Regelungen in der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift wurden die Einstellungs- und Arbeitsbedingungen für schwerbehinderte Menschen beim Arbeitgeber Land Baden-Württemberg verbessert.
Die neuen Regelungen sind in einer gemeinsamen Verwaltungsvorschrift aller Ministerien und des Rechnungshofes über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen festgeschrieben.
Sie gelten somit für alle schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, die beim Arbeitgeber Land Baden-Württemberg als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Auszubildende und andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte beschäftigt sind.
(Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren des Landes Baden-Württemberg)
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