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Am 10. Juli 2014 startete in Berlin das Beteiligungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz. An der Auftaktveranstaltung nahmen Vertreterinnen und Vertreter verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, von Bund, Ländern und Kommunen, der Sozialversicherungsträger und der Sozialpartner teil.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart soll in dieser Legislaturperiode mit einem Bundesteilhabegesetz die Eingliederungshilfe reformiert und die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen weiter verbessert werden.
Dem Gesetzgebungsprozess werden breite und intensive Konsultationen vorgeschaltet. Er erfolgt nach dem Grundsatz "Nichts über uns – ohne uns". Für diese Konsultationen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz eingesetzt.
Informationen über die Sitzungen der Arbeitsgruppe finden Sie auf den Internetseiten des BMAS: Zur Infoseite gemeinsam-einfach-machen.de
Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern folgender Gruppen zusammen:
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 10.07.2014
BMAS-Information in Leichter Sprache "Infos in Leichter Sprache über das Bundes-Teil-Habe-Gesetz"
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
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