13.07.2018 Politik

Bezeichnung „Schwerbehindertenausweis“ bleibt vorerst

Der Schwerbehindertenausweis wird vorerst nicht in „Teilhabeausweis“ umbenannt. Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat mit den Stimmen der Koalitionspartner gegen einen entsprechenden Antrag (19/1836) der FDP-Fraktion gestimmt.

Der Antrag beschrieb, dass sich das Selbstverständnis von Menschen mit Behinderungen geändert habe, sichtbar auch an der Einführung einer Ausweishülle mit dem Aufdruck „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ in einigen Bundesländern. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention habe die an Begabungen orientierte Personenzentriertheit die bis dato geltende Orientierung an Defiziten und Einschränkungen abgelöst. Das Bundesteilhabegesetz habe diesen Paradigmenwechsel vollzogen. „Mit der Änderung der Bezeichnung von ‚Schwerbehindertenausweis‘ in ‚Teilhabeausweis‘ wird die veränderte Rechtslage (amts-)sprachlich umgesetzt und zudem einem erkennbaren Bedürfnis vieler Betroffener Rechnung getragen“, so die Unterzeichner/-innen des Antrags.

Die Koalitionsfraktionen der Union und SPD stimmten gegen den Antrag, äußerten aber große Sympathien für das Anliegen. Sie mahnten jedoch an, dass eine solche Namensänderung nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden werden sollte. Nötig sei zuvor eine breite Diskussion über Fragen der Mitbestimmung und Teilhabe. Für den Antrag stimmten neben der FDP auch die AfD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Zum Antrag: Zeichen setzen für Menschen mit Behinderungen durch Änderung des Schwerbehindertenausweises in Teilhabeausweis (Bundestags-Drucksache 19/1836)

(Quelle: Heute im Bundestag [hib 459/2018])


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