Bluttest auf Down-Syndrom illegal - Rechtsgutachten zum "Praena-Test" veröffentlicht
Der von einem Konstanzer Unternehmen angekündigte vorgeburtliche Bluttest auf Down-Syndrom "PraenaTest" ist kein zulässiges Diagnosemittel nach dem Gendiagnostikgesetz. Dies geht aus einem heute veröffentlichten Rechtsgutachten von Prof. Klaus Ferdinand Gärditz von der Universität Bonn hervor. Die zuständigen Landesbehörden sind nach dem Gesetz über Medizinprodukte ermächtigt, zu verhindern, dass der sogenannte "PraenaTest" in Verkehr gebracht wird.
Im Gendiagnostikgesetz sind für derartige unzulässige vorgeburtliche Untersuchungen unter anderem mögliche strafrechtliche Folgen vorgesehen. Beim PraenaTest handelt es sich darüber hinaus um ein nicht verkehrsfähiges Medizinprodukt, da es die Sicherheit und Gesundheit der Ungeborenen gezielt gefährdet, wie das Gutachten verdeutlicht.
Pressemitteilung des Bundesbehindertenbeauftragten vom 05.07.2012
(Quelle: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen)
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