24.07.2020 Sozialmedizin

BMAS: Arbeitsmedizinische Empfehlung für den Arbeitsschutz besonders schutzbedürftiger Beschäftigter in der Pandemie

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Juli 2020 eine Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) veröffentlicht, die Betriebsärztinnen und -ärzte bei der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz unterstützen soll.

Bei der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz sind spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen zu berücksichtigen. Die vorliegende Publikation des BMAS soll Betriebsärztinnen und Betriebsärzten eine systematische Beratung von Arbeitgebern und Beschäftigten zum Arbeitsschutz in Zeiten der Pandemie ermöglichen.

Die Broschüre soll Ärztinnen und Ärzte insbesondere dabei unterstützen, entlang einer fundierten Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese den individuell bestmöglichen Arbeitsschutz zu identifizieren. Eine generelle Festlegung, wie Vorerkrankungen zu bewerten sind, sei aufgrund der Komplexität nicht möglich, heißt es im Begleittext der Publikation. Für die Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung wird eine Einteilung von Tätigkeiten in vier Gruppen empfohlen und beschrieben. Enthalten ist zudem eine Tabelle von Krankheiten und unterschiedlichen Schweregraden als Hilfestellung für die Ärztin oder den Arzt in der Vorsorge.

Für die arbeitsmedizinische Betrachtung des Einzelfalls sei der Zusammenhang zwischen der individuellen gesundheitlichen Situation und der ausgeübten Tätigkeit maßgeblich. Der AME entsprechend sollten der Schweregrad einer Erkrankung, die Medikation, der Therapieerfolg, mögliche Folgeerkrankungen, die Dauer und der Verlauf der Erkrankung sowie Komorbiditäten berücksichtigt werden.

Die Publikation ist beim BMAS unter folgendem Titel abrufbar:

Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten – Arbeitsmedizinische Empfehlung

(Quelle: BMAS)


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