25.02.2015 Rechtsprechung

BSG lehnt Pflegegeld bei mehrwöchigem Türkei-Aufenthalt ab

In einer Entscheidung vom 25. Februar 2015 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass sich ein Anspruch auf die Gewährung von Pflegegeld während eines mehr als sechswöchigen Auslandsaufenthaltes in der Türkei weder aus deutschem noch aus internationalem oder Unionsrecht ergibt.

Die Klägerin ist türkische Staatsangehörige und über ihren Ehemann familienversichert. Laut BSG sind u.a. wegen fehlender Staatsangehörigkeit der Klägerin zu einem Mitgliedstaat unionsrechtliche Bestimmungen nicht anwendbar; auch das deutsch-türkische Sozialabkommen sei nicht einschlägig, da es nicht auf Leistungen der Pflegeversicherung bezieht (Az. B 3 P 6/13 R - Entscheidungsgründe noch nicht veröffentlicht).

(Quelle: BSG-Pressemitteilung Nr. 6/15 vom 25.02.2015)


Bei dem genannten Urteil handelt es sich um eine ausgewählte Entscheidung zum Thema Pflegegeld.

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