19.02.2016 Politik

Budget für Arbeit als Beitrag zu mehr Inklusion – Ergebnisse der öffentlichen Anhörung „Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen

In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 15. Februar 2016 waren sich Expertinnen und Experten einig, dass die Einführung eines "Budgets für Arbeit" einen Beitrag zu mehr Inklusion leisten könne. Angesprochen wurden auch Themen wie klare zentrale Ansprechpartner, die Rolle der Schwerbehindertenvertretungen sowie der Umgang mit Assistenzbedarf.

„Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (18/5227), der der Anhörung zugrunde lag. Das Thema wurde durch die Sachverständigen und Verbände aus vielfältigen Perspektiven beleuchtet. Schriftliche Stellungnahmen standen bereits vor der Anhörung zur Verfügung. Die Vertreter der Fraktionen stellten konkrete Fragen an die Expertinnen und Experten.

So bezeichnete die Vertreterin der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Anne Robra das Budget für Arbeit in Form eines Minderleistungsausgleichs als einen guten Weg, Übergänge aus Werkstätten für behinderte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) äußerten sich ebenfalls positiv.

Die Bedeutung der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) in der betrieblichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen unterstrichen DGB-Vertreterin Silvia Helbig, Alfons Adam, Sprecher der Schwerbehindertenvertretungen in der Autoindustrie, und Hans-Günther Ritz, Experte für betriebliche Mitbestimmung. Dabei wurden u. a. die gestiegenen Anforderungen an die SBV beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und Beratungsleistungen hervorgehoben. Eine Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretungen sei laut Ritz gut für Unternehmen und Beschäftigte und sinnvoller als eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe bei Nichtbeschäftigung von Schwerbehinderten.

Weitere Fragen der Anhörung thematisierten die Initiativen der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung und die Frage, wie gut Unternehmen darüber informiert sind und den Bedarf nach einem zentralen Ansprechpartner für Arbeitgeber. Darüber hinaus wurden die Möglichkeiten einer "dauerhaften Berufsbegleitung" und die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit sehr hohem Assistenzbedarf angesprochen.

Die Einzelsachverständige Jeannette Pella unterstrich: Arbeit sei für alle Menschen wichtig, ob mit oder ohne Behinderung, eine Abstufung in "werkstattfähig oder nicht werkstattfähig" spreche aber dem Personenkreis der Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf jegliche Teilhabe am Arbeitsleben ab.

Hier finden Sie Details wie Tagesordnung, schriftliche Stellungnahmen und das Wortprotokoll der Anhörung vom 15.02.2016 "Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen".

(Quellen: Ausschuss für Arbeit und Soziales, Heute im Bundestag Nr. 84)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.