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Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, begrüßt das im Bundestag Mitte Oktober 2014 beschlossene Pflegestärkungsgesetz.
Das neue Pflegestärkungsgesetz sieht eine Ausweitung der Leistungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte vor. Besonders wichtig aus Sicht der Behindertenbeauftragten sind die Erweiterungen bei den niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie die Flexibilisierung von Leistungen durch die sogenannte Umwidmungsregelung. Diese ermöglicht es Pflegebedürftigen, ihre Versorgung stärker dem eigenen Bedarf anzupassen.
Auch die Stärkung von ambulanten Wohngruppen und die Erhöhung des Zuschusses für Umbaumaßnahmen seien eindeutige Signale in Richtung verbesserter Teilhabe.
Die Arbeitgeber seien in der Pflicht, ihren Beitrag zu einer menschenwürdigen Pflege – insbesondere zur Entlastung von berufstätigen, pflegenden Angehörigen – zu leisten, fordert Bentele. Aus diesem Grund sei das durch das Kabinett verabschiedete Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ein großer Fortschritt. „Ich bin optimistisch, dass diese Ansätze der Teilhabeorientierung auch in die neue Gesetzgebung der geplanten Eingliederungshilfereform einfließen", so Bentele.
Link zu Pressemitteilung „Gute Pflege wichtiger Beitrag zu mehr Teilhabe“
(Quelle: Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen)
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