25.04.2019 Politik

Bundeskabinett beschließt Änderungen im BTHG

Am 17. April 2019 hat das Kabinett den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen Unklarheiten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) beseitigt werden.

Die Klarstellung betreffe vor allem Regelungen im Eingliederungshilferecht (SGB IX) sowie in der Sozialhilfe (SGB XII), die durch das BTHG eingeführt oder geändert worden sind und am 1. Januar 2020 in Kraft treten, erklärte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einer Meldung vom selben Tag. Durch die redaktionellen Korrekturen und Klarstellungen werde mehr Rechtssicherheit für den anstehenden Systemwechsel in der Eingliederungshilfe geschaffen.

Grundsätzliche inhaltliche Einigungen aus dem BTHG-Gesetzgebungsprozess würden mit dem Änderungsgesetz nicht rückgängig gemacht, heißt es in der Meldung. Diese sollen zunächst wissenschaftlich auf ihre Wirkungen hin untersucht und erprobt werden. Das BMAS wird die Untersuchungsergebnisse auswerten und dann gegebenenfalls weiteren Änderungsbedarf prüfen.

Der Gesetzentwurf wird nun in das parlamentarische Verfahren des Bundestages eingebracht. 

Den aktuellen Regierungsentwurf und den Referentenentwurf vom 5. März 2019 stellt das BMAS auf seiner Webseite gemeinsam mit 16 Stellungnahmen der Verbände (bezogen auf den Referentenentwurf) zum Download zur Verfügung:

Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


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