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Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) beschlossen. Dies hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einer Pressemitteilung vom 12. August 2015 mitgeteilt. Mit dem Gesetz, das voraussichtlich am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt werden. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sollen zum 1. Januar 2017 wirksam werden.
Bereits Anfang 2015 wurde mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ausgeweitet. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz stehen ab 2017 jährlich fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung.
Eine wesentliche Änderung ist die Einteilung der Pflegebedürftigen in fünf einheitlich geltende Pflegegrade statt bisher drei Pflegestufen und der zusätzlichen Feststellung von erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (insbesondere Demenz). Dabei werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen.
Themenseite Pflege des Bundesministeriums für Gesundheit
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
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