08.10.2015 Internationales

Bundesrat in der Schweiz beschließt Aktionsplan zur Internet-Barrierefreiheit

Der schweizerische Bundesrat will den Zugang zu den Informationen des Bundes im Internet für Menschen mit Behinderung weiter verbessern. Dazu hat er einen Aktionsplan zur E-Accessibility bis 2017 verabschiedet. Ziel ist, die Vorgaben zur Barrierefreiheit in alle relevanten Abläufe und Strukturen zu integrieren.

In der Schweiz leben, laut der Meldung der schweizerischen Bundeskanzlei, über 1,4 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Für sie bietet das Internet ein enormes Potential für mehr Chancengleichheit und Selbstständigkeit. Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) fördern die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Barrierefreiheit leistet damit auch einen Beitrag an die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen.

Der Aktionsplan E-Accessibility 2015-2017 umfasst Massnahmen zur Unterstützung der Departemente und Ämter, zur Bereitstellung von Hilfsmitteln und zur Erarbeitung von E-Accessibility-Empfehlungen. So soll etwa eine zentrale Informationsplattform erstellt werden, um den Austausch von Wissen und Erfahrungen sicherzustellen. Konkret müssen Webseiten, elektronische Dokumente und Applikationen so ausgestaltet sein, dass sie mit Vorleseprogrammen gelesen und auch ohne Maus angesteuert werden können.

Den Aktionsplan können Sie in der Meldung vom 7.10.2015 herunterladen.

(Quelle: Schweizerische Bundeskanzlei)


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