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In seiner Sitzung am 16. Dezember 2016 hat der Bundesrat seine Zustimmung zum Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) erteilt. Dessen erste Regelungen können nun nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
In einer Entschließung zu ihrem Beschluss des BTHG begrüßt die Länderkammer die Aufnahme einer Evaluation der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung in den Jahren 2017 bis 2021 für die zentralen neuen Leistungen im Bundesteilhabegesetz und äußert die Erwartung, dass der Bund im Lichte der Ergebnisse der Evaluation etwaige bei den Ländern oder auf kommunaler Ebene anfallende Kostensteigerungen durch das Bundesteilhabegesetz vollständig und damit auch rückwirkend sowie dauerhaft übernimmt.
Den Wortlaut des Beschlusses finden Sie hier:
Bundesrat Drucksache 711/16 (Beschluss) vom 16.12.2016
Der Bundestag hatte das Gesetz am 1. Dezember 2016 mit einigen Änderungen gegenüber den Entwurfsfassungen beschlossen:
"Bundestag beschließt Bundesteilhabegesetz"
Weitere Informationen:
(Quelle: www.bundesrat.de)
(Diese Nachricht wurde am 20.12.2016 aktualisiert)
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