17.09.2021 Politik

Bundesrat stimmt neuer Kostenregel zur Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus zu

Sind Menschen mit Behinderungen während eines Krankenhausaufenthaltes auf Unterstützung durch vertraute Bezugspersonen angewiesen, werden künftig in bestimmten Fällen Kosten dafür übernommen. Dies hat der Bundestag bereits vor der Sommerpause beschlossen (Bundestags-Drucksache 19/31069). Der Bundesrat hat der Neuregelung nun zugestimmt und fordert, weitere Verbesserungen auf den Weg zu bringen.

In seiner Sitzung am 17. September 2021 – der letzten vor der Bundestagswahl – hat der Bundesrat unter anderem einem Beschluss aus dem Bundestag zugestimmt, der die Betreuung von Menschen mit Behinderung während eines Krankenhausaufenthalts betrifft: Bei Mitaufnahme von Begleitpersonen aus dem privaten Umfeld kann die Gesetzliche Krankenversicherung die gegebenenfalls anfallenden Entgeltersatzleistungen (§44b SGB V) übernehmen. Bei Begleitung durch vertraute Mitarbeitende der Eingliederungshilfe werden die Personalkosten von den für die Eingliederungshilfe zuständigen Trägern übernommen (§ 113 Abs. 6 SGB IX). Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die zu begleitende Person grundsätzlich Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe hat. Die pflegerische Leistung bleibt weiterhin Aufgabe des Krankenhauspersonals.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat,

  • zeitnah die im Gesetzgebungsverfahren deutlich gewordenen Schnittstellen und Rechtsunsicherheiten auszuräumen;
  • eine Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises auf alle Menschen mit Behinderungen im Sinn von § 2 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, die einer Begleitung bedürfen, zu prüfen, auch wenn sie keine Leistungen nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, § 35a des Achten Buches Sozialgesetzbuch oder § 27d Absatz 1 Nummer 3 des Bundesversorgungsgesetzes erhalten;
  • einen Kostenausgleich aus Bundesmitteln in der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Rehabilitation zu schaffen.

Der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel begrüßte diese weitergehende Entschließung vor dem Hintergrund, dass es über die nun gefasste Regelung noch weitere Menschen mit Behinderungen gebe, die der Begleitung bedürfen und die von der neuen Regelung noch nicht erfasst seien. Der Beauftragte fordert, in dem weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht nur den Personenkreis sondern auch den Leistungsbereich zu erweitern.

Auch die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) äußerte sich zum Bundesratsbeschluss. Die ISL sprach sich für rasche Nachbesserungen an dem Gesetz aus, sie bewertet die Regelungen in der Gänze als nicht ausreichend. Unter anderem würden viele Menschen, die ihre nötige Assistenz über ambulante Dienste organisieren und/oder körperlich beeinträchtigt sind, aus der Regelung rausfallen. Auch die geplante Richtlinien-Erarbeitung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zum anspruchsberechtigten Personenkreis betrachtet die ISL als schwieriges Unterfangen. Sie fordert ein weiteres Gesetzgebungsverfahren, das auch den Ansprüchen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) genügt.

Weitere Informationen:

Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften:

(Quellen: BundesratKOMPAKT, Bundesbehindertenbeauftragter, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e. V.)


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