Beitrag drucken oder senden
Beitrag in Sozialen Netzen teilen
Dieser Beitrag gehört zu:
Die Bundesregierung antwortete auf zwei Kleine Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Teilhabeleistungen (Drucksache 19/15766) sowie zur Situation in den Beratungsstellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB; Drucksache 19/16446).
Die Kleine Anfrage zur Situation der EUTB-Stellen hatte auf spezielle Schwierigkeiten im Rahmen der Beratungstätigkeit aufmerksam gemacht. Dabei ging es u. a. um die Kapazitäten der Beraterinnen und Berater in den einzelnen Bundesländern und um Impulse, diese fachlich bei der Bewältigung spezieller Anfragen zu unterstützen.
So wurde beispielsweise angesprochen, dass EUTB-Beraterinnen und -Berater Ratsuchende mit Hörbeeinträchtigungen ggf. an andere Beratungsangebote verweisen müssen (z. B. Schuldnerberatung, Mieterberatung, Frauenberatungsstellen etc.) und zwar auch dann, wenn dort keine Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache gewährleistet sei. Hierzu erklärte das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Namen der Bundesregierung, dass die EUTB-Angebote Ratsuchende dahingehend beraten können, wie sie z. B. im Rahmen der sozialen Teilhabe Kommunikationsassistenz beantragen können. Zudem gebe es Vernetzungsbestrebungen der Beratungsstellen untereinander. Darüber hinaus äußerte sich das BMAS u. a. zu Fragen der Barrierefreiheit, der zukünftigen Finanzierung der Beratungsstellen und zu Überlegungen, die Beratung vermehrt auch in anderen Sprachen anzubieten. Zu Barrieren im Zusammenhang mit Fremdsprachigkeit stellte das BMAS klar, dass es unter den rund 500 Beratungsstellen zwar einige gebe, die eine Beratung in einer Fremdsprache anbieten, vor allem in Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch, dass aber Beratungen mit Fremdsprachendolmetscherinnen und -dolmetschern im Bundesprogramm EUTB nicht als förderfähig vorgesehen seien.
In der Kleinen Anfrage zum Zugang zu Teilhabeleistungen thematisierte die Fraktion u. a. mögliche Probleme bei der Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen und erkundigte sich nach Bearbeitungsfristen, Widersprüchen und Klageverfahren im Rahmen der Leistungsbeantragung bei den einzelnen Rehabilitationsträgern, Integrationsämtern und Jobcentern. Auch die Leistungserbringung im Rahmen des Persönlichen Budgets, unterschiedliche Verfahrensvorgaben oder Beschwerdemöglichkeiten für Antragstellende wurden angesprochen und vom BMAS im Namen der Bundesregierung beantwortet. Dabei verwies das Ministerium u. a. auf den Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX, der inzwischen vorliegt. Darin hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) im Dezember 2019 Daten von 39 Rehabilitationsträgern veröffentlicht, die Angaben zu 2,3 Millionen Anträgen auf Reha-Leistungen aus dem Jahr 2018 übermittelt haben.
(Quelle: Deutscher Bundestag)
Kommentare (1)