07.11.2018 Politik

Bundesregierung zur Barrierefreiheit bei den Agenturen für Arbeit, Beratungsstellen der Rentenversicherung und weiteren Bundesbehörden

Zum 30. Juni 2021 müssen die obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane über den Stand der Barrierefreiheit in von ihnen genutzten Gebäuden des Bundes Bericht erstatten. An einem einheitlichen Berichtswesen wird noch gearbeitet. Auch für den IT-Bereich wird ein Berichtsmuster erarbeitet. Dies erklärte die Bundesregierung auf eine kürzliche parlamentarische Anfrage hin.

Für die aktuelle Fragestunde der 51. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. September 2018 hatte die Abgeordnete Sabine Zimmermann, Die Linke, eine Frage zur Erfüllung einiger Merkmale von Barrierefreiheit u. a. bei der Bundesagentur für Arbeit, der Rentenversicherung, in Bundesministerien und Bundesbehörden (Bundestags-Drucksache 19/4420). Hierauf antwortete die Bundesregierung durch die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme.

Frage 71 des Plenarprotokolls:

„Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Anteil der Agenturen für Arbeit, der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesministerien sowie der Bundesbehörden (einschließlich der Bundeskörperschaften des öffentlichen Rechts), bei denen jeweils folgende Merkmale der Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen erfüllt sind: Blindenleitsysteme in den Gebäuden, Testpläne [sic! Gemeint waren 'Tastpläne' laut Zimmermann] in den Gebäuden, Mitnahmemöglichkeit für Blindenhunde, barrierefreie Homepage, verfügbare barrierefreie Unterlagen (beispielsweise geeignete Antragsformulare, die ohne fremde Hilfe ausgefüllt werden können), Möglichkeit der barrierefreien Kommunikation (beispielsweise in Blindenschrift und per E-Mail)?“

Hierzu lautete die Antwort, dass der Bundesregierung derzeit noch keine detaillierten Kenntnisse vorliegen. Es sei vorgesehen, dass die obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane zum 30. Juni 2021 nach den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) über den Stand der Barrierefreiheit in von ihnen genutzten Gebäuden des Bundes Bericht erstatten. Derzeit würde ein einheitliches Berichtswesen erarbeitet, das eine Erfassung aller Gebäudeteile mittels Begehung und Bewertung anhand eines Fragenkatalogs beinhalte. Mit dem „Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“, das am 14. Juli 2018 in Kraft trat, würde die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sichergestellt.

„Für den IT-Bereich wird ebenfalls ein Berichtsmuster erarbeitet. Das Sammeln der Berichte und die Aufbereitung für den Bericht an die EU-Kommission ist gemäß BGG Aufgabe einer Überwachungsstelle, die wir noch einrichten müssen.“

Weitere Informationen:

Frage und Antwort finden sich auf der Seiten 5390 (Frage 71) des Plenarprotokolls der 51. Bundestagssitzung: Plenarprotokoll 19/51

(Quellen: Deutscher Bundestag, Fraktion DIE LINKE)


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