29.06.2017 Politik

Bundestag beschließt Reform der Pflegeausbildung

Der Deutsche Bundestag hat am 22. Juni 2017 die umstrittene Reform der Pflegeausbildung verabschiedet. Künftig sollen Pflegeberufe in einer mindestens zweijährigen generalistischen Ausbildung erlernt werden, gefolgt von einer möglichen einjährigen Spezialisierung in den Bereichen Kinderkranken- und Altenpflege. Vorausgegangen war ein monatelanger Streit zwischen Union und SPD über die Frage, ob mit der Ausbildung eher Generalisten oder Spezialisten herangebildet werden sollten.

Nach Angaben der Bundesregierung entsteht mit der Reform der größte Ausbildungsberuf in Deutschland mit mehr als 133.000 Auszubildenden. Die Generalistik werde als besonders wichtig erachtet, weil in den Krankenhäusern der Anteil älterer, demenziell erkrankter Patienten steigt und in den Pflegeheimen der medizinische Behandlungsbedarf der Bewohner zunimmt. Auch in der ambulanten Pflege werde auf breit qualifizierte und flexibel einsetzbare Pflegekräfte gesetzt. Die generalistische Pflegeausbildung soll den Einsatz in allen Arbeitsfeldern ermöglichen, einen Wechsel zwischen Pflegebereichen erleichtern und den Pflegekräften wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen.

Die Pflegeausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit maximal fünf Jahre und ist für die Auszubildenden künftig kostenlos. Das bislang in manchen Ländern noch erhobene Schulgeld entfällt. Voraussetzung für eine Pflegeausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Neu eingeführt wird eine Pflegeausbildung an Hochschulen. Das Studium dauert drei Jahre und soll unter anderem ein vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln.

Die Kritik an der Reform hält auch nach dem Bundestagsbeschluss an. So kritisieren die Oppositionsparteien, die bislang fehlende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe sorge für große Unsicherheit und Probleme bei der Umsetzung. Ein Antrag der Grünen-Fraktion mit dem Ziel, die prekäre Lage in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern zu lösen und dazu bundesweit verbindliche Personalbemessungsregelungen für Krankenhäuser sowie die ambulante und stationäre Pflege einzuführen, hatte keine Mehrheit gefunden. Darin war auch gefordert worden, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte zu verbessern, etwa durch gesundheitsfördernde und altersgerechte Arbeitsplätze sowie die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Zahlung tarifvertraglich vereinbarter Gehälter sollte erleichtert werden. Vertreter der Pflegeberufe sollten zudem Mitspracherechte in den Gremien der Kranken- und Pflegeversicherung bekommen.

Im Jahr 2026 soll eine Evaluation der Reform durchgeführt werden.

Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 dem Gesetz zugestimmt. Es tritt nun stufenweise in Kraft. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen.

Mehr Informationen:

Informationen zur Reform der Pflegeausbildung auf der Webseite des Deutschen Bundestags

(Quelle: Deutscher Bundestag)

(aktualisiert am 10. Juli 2017)


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