21.09.2023 Politik

Bundesteilhabepreis 2023 sucht gute Beispiele für die barrierefreie Gesundheitsversorgung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lobt in diesem Jahr zum fünften Mal den mit insgesamt 17.500 Euro dotierten Bundesteilhabepreis aus. Das diesjährige Thema lautet „Gesundheit inklusiv – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen“. Bewerbungsschluss ist der 20. Dezember 2023.

Mit dem Bundesteilhabepreis werden die drei besten Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema ausgezeichnet. Verliehen wird der Bundesteilhabepreis von Bundesminister Hubertus Heil im Rahmen der Inklusionstage 2024.

Gesucht werden nun gute Beispiele, Modellprojekte, konkrete Konzepte und Strategien zum Thema „Gesundheit inklusiv“, die als Vorbild für andere Projekte, insbesondere auch in Kommunen oder ländlichen Räumen, dienen können. Im Mittelpunkt der eingereichten Projekte soll das Zusammenspiel von Zugänglichkeit und Qualität einer inklusiven Gesundheitsversorgung stehen. Besonders relevant sind dabei die Aspekte Prävention, Behandlung und therapeutische Versorgung sowie der persönliche Kontakt und die Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten. Ziel sei es, eine inklusive ambulante Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau und ohne soziale Isolation zu gewährleisten, so das BMAS.

„Ob der barrierefreie Zugang zur Arztpraxis, die Kommunikation in Leichter Sprache oder die Behandlung, die sich an den speziellen Bedarfen eines Menschen orientiert – hier gibt es bisher zu wenig Angebote in Deutschland“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese. Es sei umso wichtiger, Lösungen aufzuzeigen und diese als nachahmenswerte Vorbilder für andere sichtbar zu machen.

Wer sich für den Bundesteilhabepreis bewerben kann

Bewerben können sich Akteurinnen und Akteure der inklusiven ambulanten Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung in den Handlungsfeldern Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege. Dies sind insbesondere Arzt-, Facharzt- und Zahnarztpraxen, Fach- oder Spezialzentren und Ärztenetze, Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken mit ambulanten Angeboten, Therapeuten- und Heilpraktikerpraxen, Entwickler von digitalen Kommunikationsangeboten, Krankenkassen und Dienstleister, Bildungsanbieter für Fachpersonal, Verbände und Vereine sowie Kommunen und Regionen.

Das Bewerbungsformular und die Teilnahmebedingungen sowie eine Vorstellung der Preisträger vergangener Jahre sind unter dem folgenden Link abrufbar: www.bundesteilhabepreis.de

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


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