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Gut vorbereitet in die nächste Reformstufe: Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat eine Checkliste zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Behinderung in Wohneinrichtungen herausgegeben.
Zum 1. Januar 2020 ändern sich viele Leistungen für Menschen mit Behinderung in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Bis Ende 2019 werden die Kosten für Unterkunft und Lebensunterhalt noch direkt vom Eingliederungshilfeträger an die Einrichtung gezahlt. Ab dem 1. Januar 2020 bekommt eine Person mit Behinderung ihre Lebensunterhaltsleistungen und andere Einkünfte selbst ausgezahlt. Von diesem Geld sind die Unterkunfts- und Verpflegungskosten der Einrichtung zu bezahlen. Ein separater Barbetrag, wie es ihn aktuell von der Einrichtung für Kleidung und andere Bedürfnisse gibt, wird dann nicht mehr ausbezahlt.
Das kann für Bewohner eine Reihe von Vorbereitungen bedeuten. Sie brauchen ein Girokonto und einen geänderten Mietvertrag mit ihrer Einrichtung. Sie müssen Grundsicherung beantragen und die Verpflegung neu regeln. Eventuelle Mehrbedarfe, Wohngeld, Leistungen der Pflegeversicherung oder Eingliederungshilfe müssen ebenfalls beantragt werden. Diese und andere organisatorische Herausforderungen gilt es in den kommenden 6 Monaten zu bewältigen. In ihrer Checkliste erklärt die Bundesvereinigung auch, welche Beratungsstellen bei den Vorbereitungen unterstützen können. Die Checkliste gibt es auch in Leichter Sprache.
Zur Checkliste zum Bundes-Teilhabe-Gesetz auf der Webseite der Bundesvereinigung Lebenshilfe
(Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe)
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