20.03.2019 Politik

Das BGG in Deutscher Gebärdensprache

In Zusammenarbeit mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, wurde erstmals eine vollständige Übersetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) mit Gebärdensprachvideos realisiert.

Das BGG wurde bereits 2003 eingeführt. Es verankert im öffentlich-rechtlichen Bereich Gleichstellung und Barrierefreiheit, insbesondere auch das Recht auf die Verwendung der Gebärdensprache. Bislang war es für Menschen, die auf die Gebärdensprache angewiesen sind, nicht zugänglich. Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) unterscheidet sich in der Grammatik von der deutschen Lautsprache. Viele taube Menschen können Deutsch nicht gut lesen.

Unter der Federführung von Jürgen Dusel und in Kooperation mit den Firmen Yomma und Gebärdenwerk haben zwei taube, staatlich geprüfte Übersetzer die Übersetzung der komplexen juristischen Texte übernommen. „Abschnitt 1, § 6, Absatz 1“ – laut dem Übersetzerteam war es eine besondere Herausforderung, den speziellen Aufbau der juristischen Texte zu übersetzen, da hierfür noch keine festen Konventionen in der DGS existieren.

Die Gebärdensprachvideos sind auf der Seite des Bundesbehindertenbeauftragten veröffentlicht. Menschen, die auf Gebärdensprache angewiesen sind, können sich nun ihre Rechte im Zusammenhang mit dem BGG erschließen.

Weitere Informationen:

BGG in Deutscher Gebärdensprache

Interview mit Übersetzer Mathias Schäfer

(Quelle: Yomma)


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