Für die explorativ-qualitative Studie wurden Ende 2019 fünf Fokusgruppen und zwei problemzentrierte Einzelinterviews mit insgesamt 42 Interviewteilnehmenden durchgeführt. Befragte waren Leistungsberechtigte, Budgetnehmende, Arbeitgeber, Unterstützende sowie Leistungsträger. Die Autorinnen kamen nach der qualitativen Auswertung der Interviews zu dem Schluss, dass bei einem Großteil der Befragten, vor allem bei den Leistungsberechtigten, ein geringer Informationsstand zum Budget für Arbeit vorliegt. Sie hätten Zweifel an ihrer eigenen Leistungsfähigkeit und befürchteten im Vergleich zur Beschäftigung in der Werkstatt für behinderte Menschen (Wfbm) bei einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Nachteile hinsichtlich der sozialen Sicherung und Renteneinbußen. Diese und weitere Faktoren hemmten die Inanspruchnahme, so das Autorinnenteam. Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die Anleitung und Begleitung sowie die Aussicht auf eine unbürokratische Rückkehr in die WfbM könnten Übergänge im Rahmen des Budgets für Arbeit erleichtern.
Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hatte Deutschland dafür kritisiert, dass WfbM den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bislang nur unzureichend fördern. Anfang 2018 war das Budget für Arbeit bundesweit eingeführt worden, um die Teilhabe an Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.
Die Studie wurde im Rahmen des inzwischen abgeschlossenen Kooperationsprojektes der DVfR „Partizipatives Monitoring der aktuellen Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts bis 2021“ (2018–2021) durchgeführt. Gefördert wurde das Projekt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds.
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Ausgewählte Ergebnisse der Studie gibt es auch in Leichter Sprache
(Quelle: Humboldt-Universität zu Berlin)
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