23.11.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Deklaration des Sachverständigenrates der Ärzteschaft der BAR zum BTHG

Der Sachverständigenrat der Ärzteschaft (SVR) der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) äußert in einer Deklaration zum Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) Bedenken gegen die darin geforderte Anwendung der ICF als Klassifikation. Im Mittelpunkt der Kritik steht die Regelung zum leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe.

Nach ausgiebiger Diskussion über die im maßgeblichen § 99 SGB IX des Referentenentwurfs erfolgte Anwendung/Nutzung der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) wurde eine "Deklaration des Sachverständigenrates der Ärzteschaft der BAR" beschlossen, in der die Mitglieder des SVR größte Bedenken gegen die hier geforderte Anwendung der ICF als Klassifikation äußern. Sie sehen die in der Regelung erhobene Forderung, dass Aktivitäten, die nicht ohne personelle oder technische Unterstützung möglich sind, in einer Mindestzahl an Lebensbereichen auftreten müssen, im Widerspruch zum Gedanken der ICF und des bio-psycho-sozialen Modells der WHO.

Der SVR dient gemäß seiner Geschäftsordnung zur satzungsgemäßen Beratung und Unterstützung der BAR.

Der bereits im Mai 2016 veröffentlichen Deklaration hat sich zuletzt der Vorstand des Berufsverbands der Sozialversicherungsärztinnen und -ärzte Deutschlands angeschlossen.

 Link zur Deklaration auf der Seite der BAR (PDF)

(Quelle: BAR, Berufsverband der Sozialversicherungsärztinnen und -ärzte Deutschlands)


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