10.07.2020 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Deutscher Verein: Bestandsaufnahme und Empfehlungen zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat am 17. Juni 2020 die „Bestandsaufnahme und Empfehlungen des Deutschen Vereins zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben“ veröffentlicht. Im Fokus stehen Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen an der Grenze zwischen Werkstattberechtigung und allgemeinem Arbeitsmarkt.

Bereits im Jahr 2009 hatte der Deutsche Verein in seinen „Empfehlungen zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen und Unterstützungsbedarf an der Grenze zwischen Werkstatt und allgemeinen Arbeitsmarkt" auf notwendige gesetzliche Änderungen hingewiesen. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sollte die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im SGB IX im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention personenzentriert weiterentwickeln, die Anreize zur Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf persönlicher und institutioneller Ebene verbessern sowie die Mitwirkungsrechte und -möglichkeiten der Selbsthilfe und Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen stärken.

Trotz der vielfältigen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sei der Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen immer noch durch hohe Hürden gekennzeichnet, stellt der Deutsche Verein fest. Angebote würden oftmals nicht miteinander verzahnt, exklusiv nur für bestimmte Personengruppen gesetzlich festgelegt. Zudem werde der Schritt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt noch immer durch zu beobachtende Kooperationsmängel in der Zusammenarbeit der beteiligten Akteure der Teilhabe an Arbeit erschwert. Insbesondere weise die nach dem SGB IX vorgeschriebene nahtlose Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger Lücken auf.

Empfehlungen für eine gleichberechtigte und wirksame Teilhabe

Der Deutsche Verein empfiehlt, die Bedarfsermittlung entsprechend der in § 13 SGB IX vorgegebenen Anforderungen, insbesondere unter Zugrundelegung des bio-psycho-sozialen Modells weiterzuentwickeln. Um Leistungen der beruflichen Bildung und der Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert zu erbringen, müssten Leistungsangebote und Wahlmöglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben, wie z. B. das Budget für Arbeit und das Leistungsangebot der anderen Leistungsanbieter, gefördert und flexibel ausgestaltet werden.

Der Deutsche Verein sieht noch erheblichen Verbesserungsbedarf bezüglich der Zusammenarbeit und Vernetzung der relevanten Akteure der Teilhabe am Arbeitsleben. „Für eine gelingende Inklusion in den Arbeitsmarkt ist eine Zusammenarbeit im Sinne der Grundsätze zur Koordination und Kooperation der Rehabilitationsträger in Teil 1 des SGB IX notwendig, mit der Chancen der vielfältigen Leistungsangebote zur Teilhabe am Arbeitsleben genutzt und verzahnt werden. Zudem müssen Hemmnisse und Barrieren für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt weiter abgebaut werden“, heißt es in der Stellungnahme. Nur so könne eine gleichberechtigte und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben realisiert werden.

Zur Bestandsaufnahme und Empfehlungen des Deutschen Vereins zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen

(Quelle: Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.)


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