17.08.2015 Betriebe und Interessenvertretungen

DGB informiert über gesetzliche Änderungen bei der Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld bei ärztlicher Feststellung (§ 46 SGB V)

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) informiert in seinem Newsletter "Info Recht August 2015" vom 3. August 2015 über die gesetzlichen Änderungen bei der Entstehung eines Anspruchs auf Krankengeld bei ärztlicher Feststellung nach § 46 SGB V. Dabei geht es vor allem um den nahtlosen Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit.

Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVVersorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) ist mit Ausnahmen am 23. Juli 2015 in Kraft getreten. Damit hat sich die gesetzliche Regelung zur Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld bei ärztlicher Feststellung grundsätzlich verändert (§ 46 SGB V).

Der DGB stellt in seinem Papier dar, wie der Anspruch auf Krankengeld nach bisheriger Rechtslage entstanden ist, erklärt die gesetzliche Neuregelung und beschreibt, was im Hinblick auf einen nahtlosen Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit zu beachten ist.

Zum DGB-Newsletter "Das Ende der Nahtlosigkeitsfalle bei Arbeitsunfähigkeit"/Info Recht August 2015 auf der Internetseite des DGB

(Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund)


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