02.05.2018 Verwaltung, Verbände, Organisationen

DIMR: Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat rund 20 behindertenpolitische Verbände aus Nordrhein-Westfalen, insbesondere Selbsthilfeorganisationen, konsultiert. Ziel der Anhörung in Duisburg war es, Erkenntnisse über die praktische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen zu gewinnen. Im Mittelpunkt standen die Bereiche: Familie, Schule, Erwerbstätigkeit, Wohnen, Gesundheit, Mobilität, Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen sowie Kultur, Sport und Freizeit. Es wurden aber auch andere Themen angesprochen.

Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (Monitoring-Stelle UN-BRK) des DIMR erklärte im Anschluss an die Konsultation: "Die umfangreichen Berichte der Zivilgesellschaft haben aufgezeigt, dass es in vielen Lebensbereichen Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen gibt. Diesen Hinweisen gehen wir weiter nach und werden daraus konkrete Empfehlungen an staatliche Stellen in NRW ableiten".

"Besonders im Schulbereich wurde großer Handlungsbedarf angezeigt. Über die Stellungnahmen der Verbände, darunter auch die Blinden- und Gehörlosenverbände sowie die der Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten, wurde deutlich, dass noch viele politische Maßnahmen und Rahmenbedingungen nötig sind, um Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgreich zu machen. Die UN-Konvention gibt klar den Auf- und Ausbau der inklusiven Schule vor und spricht sich gegen Segregation aus. An diese internationalen Vorgaben ist die neue Landesregierung gebunden. Deshalb wäre es nicht verantwortbar, sich auf dem Inklusions-Moratorium auszuruhen. Inklusion ist eine verbindliche politische Aufgabe, die Tat- und Gestaltungskraft braucht", führte Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-BRK aus.

Das Institut wird die Erkenntnisse aus der Verbändekonsultation weiter bearbeiten. Die Ergebnisse werden nach der Sommerpause veröffentlicht.

Weitere Informationen

Monitoring-Stelle UN-BRK - Länderprojekte: Nordrhein-Westfalen

(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.