05.12.2011 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Diskriminierung beenden: Teilhabe am Arbeitsleben auch für Menschen mit schwerer und/oder mehrfacher Behinderung

"Diskriminierung beenden – Rechtsanspruch auf berufliche Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit schwerer geistiger und/oder mehrfacher Behinderung sicherstellen!" ist der Titel einer Stellungnahme von Verbänden und Wissenschaftlern zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und Änderung der gesetzlichen Regelungen des SGB IX.

Zwischen dem politischen Anspruch auf Inklusion und den aktuellen gesetzlichen Regelungen bzw. deren Umsetzung in der Praxis bestehe eine große Diskrepanz, heißt es in der Stellungnahme. So üerden Menschen mit schwerer geistiger und/oder mehrfacher Behinderung derzeit in der Regel nicht nur vom allgemeinen Arbeitsmarkt, sondern auch von der Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ausgeschlossen. Dies stelle den Tatbestand der Diskriminierung dar.

Gemeinsam mit zahlreichen Verbänden und Wissenschaftlern fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe, dass diskriminierende Zugangsbeschränkungen zu beruflicher Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf aufgehoben werden.

Die Stellungnahme können Sie auf der Seite der Bundesvereinigung Lebenshilfe herunterladen: Diskriminierung beenden – Rechtsanspruch auf berufliche Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit schwerer geistiger und/oder mehrfacher Behinderung sicherstellen!

(Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe)


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