Diskriminierungsschutz durch Sanktionen und Verbandsklagerecht verbessern
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat dem Bundestag am 7. Dezember 2023 den achten Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgelegt. Darin greift es die Risiken rassistischer Diskriminierung durch polizeiliche Datenverarbeitung, den Schutz der Versammlungsfreiheit und weitere aktuelle Themen auf. Hierzu zählt insbesondere die noch ausstehende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) für Menschen mit Behinderungen.
Allein der Name kann dazu führen, dass manche Menschen von der Polizei anders behandelt werden als der Rest der Bevölkerung, schreibt das DIMR. In Kapitel 1 des Menschenrechtsberichts wurde untersucht, inwiefern bei der Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Polizei Diskriminierungsrisiken bestehen. In fünf weiteren Kapiteln befasst sich das Institut mit Themen, die im Berichtszeitraum (01.07.2022–30.06.2023) besonders relevant waren, wie etwa der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, politische Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen sowie der Erhalt der Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit Klimaaktivismus. Kapitel 5 behandelt das Thema des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes für Menschen mit Behinderungen, in Kapitel 6 geht es um barrierefreien Wohnraum. Der Bericht stellt Entwicklungen dar, bewertet politische und gesetzgeberische Maßnahmen menschenrechtlich und formuliert Empfehlungen.
Mit Blick auf den Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen war im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vereinbart, dass die relevanten Gesetze überarbeitet werden. Bislang wurden aber noch keine rechtlichen Schutzlücken geschlossen, so das DIMR. Die Empfehlung an den Gesetzgeber lautet:
- im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen bei einer Verletzung des Diskriminierungsverbots zu verankern,
- das Verbandsklagerecht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einzuführen und die Ausgestaltung des existierenden Verbandsklagerechts im Behindertengleichstellungsgesetz zu verbessern,
- die Barrierefreiheit – inklusive der Gewährleistung von angemessenen Vorkehrungen – auch für private Akteurinnen und Akteure verpflichtend zu regeln.
Für mehr barrierefreien Wohnraum wurde dem Bund empfohlen, seine Beteiligung an der sozialen Wohnraumförderung fortzusetzen und die 2023 verbesserten Berichtspflichten der Länder zum Umfang der geförderten altersgerechten, barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen beizubehalten. Es sollten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung nur noch barrierefreie Wohnungen gefördert werden, zur Steuerung der Belegung seien Maßnahmen durch das Bundesministerium für Justiz zu erarbeiten.
Das DIMR schreibt, dass auch dieses Berichtsjahr von den Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und von den gravierenden Folgen des fortschreitenden Klimawandels geprägt war. Hinzu kämen die wachsende Wohnungsnot in Ballungsgebieten und die Auswirkungen hoher Inflation.
„Hieraus erwachsen für viele Menschen Gefühle der Unsicherheit, des Abgehängtseins und Zukunftsangst. Die Politik bleibt deshalb aufgerufen, die Menschenrechte zum Maßstab ihres Handelns zu machen.“
Unterrichtung durch das Deutsche Institut für Menschenrechte: Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland im Zeitraum Juli 2022 bis Juni 2023: Bundestags-Drucksache 20/9650
(Quelle: Deutscher Bundestag)
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