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Der Umgang deutscher Gerichte mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) stand im Mittelpunkt einer Fachtagung der Monitoring-Stelle, die bereits im März 2015 stattfand. Die Dokumentation fasst Vorträgen und Ergebnisse aus Diskussionen zusammen.
Am 6. März 2015 diskutierte die Monitoring-Stelle gemeinsam mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der Rechtsprechung unter Einbindung von Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über den Umgang deutscher Gerichte mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Das Fachgespräch hatte das Thema "Menschenrechte in der sozialgerichtlichen Praxis – Auftrag, Potential und Grenzen einer menschenrechtskonformen Auslegung sozialrechtlicher Vorschriften am Beispiel der UN-Behindertenrechtskonvention" und fand mit Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin statt.
Im Mittelpunkt standen folgende Fragen:
Die Dokumentation fasst die Diskussionen zusammen und enthält neben den Grußworten von Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller und Dr. Valentin Aichele, dem Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention u. a. die Vorträge von Monika Paulat, Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag, von Peter Masuch, Präsident Bundessozialgericht, und von Prof. Dr. Felix Welti, Universität Kassel. Die Dokumentation steht auf der Seite der Monitoring-Stelle zum Download zur Verfügung.
Laut Monitoring-Stelle machte die Diskussion deutlich, dass die Anwendung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in der Sozialrechtsprechung bisher unzureichend etabliert ist und die Potentiale der UN-BRK noch bei Weitem nicht ausgeschöpft werden.
Großer Handlungsbedarf: Anwendung der UN-BRK in der sozialgerichtlichen Praxis ist unzureichend
(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)
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