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Im Zuge der Berichtsprüfung hat sich die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Februar 2014 mit einer Eingabe an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewandt.
Anlässlich der Vorbereitung einer Frageliste im Prüfverfahren des ersten deutschen Staatenberichts 2015 hat sie dem Fachausschuss Hinweise auf ausgewählte Umsetzungsfelder der UN-BRK gegeben und Vorschläge gemacht, welche Umsetzungsfelder vertieft werden sollten und welche Fragen zur weiteren Klärung von Deutschland zu beantworten wären.
Die Original-Eingabe der Monitoring-Stelle vom Februar 2014 ist in englischer Sprache.
Hierfinden Sie die Eingabe in deutscher Übersetzung.
(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)
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