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In seiner Präsidiumssitzung am 20. März 2013 hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. die Empfehlungen zur Weiterentwicklung des SGB IX beschlossen.
Angesichts der im gegliederten Sozialsystem wichtigen Ziele des SGB IX, nämlich Konvergenz, Kooperation und Koordination, werden unter Berücksichtigung der Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention Vorschläge zu zentralen Bereichen formuliert.
Die Empfehlungen richten sich an den Bund und die Länder sowie an die Träger von Leistungen für Menschen mit Behinderungen, aber auch an alle, die bei der Planung, Bedarfsermittlung und tatsächlichen Leistung und Koordinierung im Sinne einer zügigen Leistung aus einer Hand beteiligt sind, nicht zuletzt die Menschen mit Behinderungen selbst.
Empfehlungen zur Weiterentwicklung des SGB IX (PDF), März 2013
Bitte beachten Sie auch die Empfehlung des Deutschen Vereins "Eigenständiges Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderung schaffen – Bundesteilhabegeld einführen" vom Oktober 2013
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
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