24.05.2019 Internationales

Erhebung und Nutzung von Gleichstellungsdaten in der EU: Empfehlungen und Praxisbeispiele

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes weist in ihrem aktuellen Newsletter auf „Empfehlungen zur Erhebung und Nutzung von Gleichstellungsdaten“ für die Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU) hin. Die Empfehlungen sollen u. a. zu zuverlässigen, vergleichbaren Datenerhebungen bzw. Auswertungen führen.

Gleichstellungsdaten liefern Informationen zu Vorkommnissen von Diskriminierung und Intoleranz. Sie können politische Entscheidungsträger bei der Bekämpfung von Diskriminierung und Vorurteilen unterstützen. Die “High Level Group on non-discrimination, equality and diversity” der EU-Kommission hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Empfehlungen zur Verbesserung der Erhebung und Nutzung von Gleichstellungsdaten (engl. equality data) in den Mitgliedsstaaten erarbeiten soll. An der Entwicklung dieser Empfehlungen hat sich auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes beteiligt.

Die Empfehlungen unterscheiden zwischen institutionellen und operativen Empfehlungen, erläutert die Antidiskriminierungsstelle:

„Erstere sollen den Mitgliedsländern Vorschläge machen, welche Strukturen zu einer systematischen, langfristigen und koordinierten Erhebung und Nutzung von Gleichstellungsdaten führen können. Die operativen Empfehlungen richten sich in erster Linie an Stellen, die selbst Gleichstellungsdaten erheben oder auswerten und sollen u. a. zur Verbesserung der Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit von Gleichstellungsdaten beitragen.“

Eine Sammlung mit Praxisbeispielen zur Erhebung und Nutzung von Gleichstellungsdaten ergänzt die Empfehlungen. Sie wurde von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (European Union Agency for Fundamental Rights; FRA) aus verschiedenen Ländern und zu verschiedenen Diskriminierungsmerkmalen wie z. B. Rassismus, Religion, Geschlechtsidentität zusammengestellt; zum Merkmal Behinderung etwa das Festlegen von Indikatoren für die Messung von Fortschritten einer nationalen Inklusionsstrategie (Niederlande) oder die Anwendung von Datenvergleichen, um Informationslücken zu Behinderungen zu schließen (Groß-Britannien).

Die Empfehlungen und die Beispiele stehen in englischer Sprache auf Webseiten der EU-Kommission sowie der FRA zum Download bereit:

Weitere Informationen:

Newsletter ads aktuell 02/2019 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

FRA: Bessere Daten, verbesserte Gleichstellung

(Quelle: Antidiskriminierungsstelle)


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