07.07.2020 Politik

Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen soll deutlich erhöht werden

Die Bundesregierung plant nach Medienberichten, den steuerlichen Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen zu verdoppeln. Dies ist von Behindertenbeauftragten und vielen Behindertenverbänden schon seit Jahren gefordert worden.

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, bezeichnete die geplante Erhöhung des Pauschbetrags in einem Statement gegenüber Kobinet-Nachrichten als ein nicht nur starkes und wichtiges Signal für mehr soziale Gerechtigkeit, sondern auch ein deutliches Bekenntnis zur Inklusion und Teilhabe. Er wies darauf hin, dass der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen im Einkommenssteuerrecht seit über 40 Jahren nicht mehr erhöht worden ist. Viele Menschen mit Behinderungen seien deswegen hier steuerrechtlich noch im Nachteil, denn sie hätten Tag für Tag mit ganz unterschiedlichen Herausforderungen und auch finanziellen Belastungen zu tun.

Einer Meldung der Bild am Sonntag zufolge hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigt, dass die Bundesregierung den steuerlichen Pauschbetrag für Behinderte verdoppeln wird. Der Höchstbetrag, der jährlich ohne Einzelnachweise bei der Steuer angerechnet werden könne, steige von 3700 auf 7400 Euro.

Der Sozialverband VdK begrüßt die steuerliche Entlastung, über die der Bundestag noch dieses Jahr entscheiden soll. VdK-Präsidentin Verena Bentele forderte, den Pauschbetrag zu dynamisieren, so dass er automatisch mit der Inflationsrate steigt. Zusätzlich müsse die Möglichkeit erhalten bleiben, Einzelnachweise für höhere Kosten als die Pauschale anzuerkennen. Die Dynamisierung des Pauschbetrags wird auch von weiteren Verbänden wie dem Sozialverband Deutschland, der Bundesvereinigung Lebenshilfe, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband sowie dem Deutschen Gehörlosenbund gefordert.

Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen sind im Einkommensteuergesetz (EStG) in § 33b geregelt. Hintergrund ist, dass Menschen mit Behinderungen im Alltag häufig höhere Kosten als Menschen ohne Behinderungen haben, zum Beispiel höhere Mobilitätskosten. Die steuerlichen Pauschbeträge sind gestaffelt nach dem dauernden Grad der Behinderung (GdB).

Weitere Informationen:

Referentenentwurf: Gesetz zur Er­hö­hung der Be­hin­der­ten-Pausch­be­trä­ge und An­pas­sung wei­te­rer steu­er­li­cher Re­ge­lun­gen (Be­hin­der­ten-Pausch­be­trags­ge­setz)

Stellungnahme Sozialverband Deutschland (SoVD) vom 13. Juli 2020

Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. vom 13. Juli 2020

Stellungnahme 05/2020 des Deutschen Gehörlosenbunds vom 13. Juli 2020

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband vom 17. Juli 2020

(Quellen: Kobinet-Nachrichten, Bild, Sozialverband VdK u. a.)


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