01.11.2013 Sozialmedizin

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) trat Ende Oktober 2013 in Kraft. Hier finden Sie kurze Informationen und weiterführende Links dazu.

Die Änderungsverordnung verdeutliche, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einer Pressemitteilung, besser als bisher, dass individuelle Aufklärung und Beratung bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Vordergrund stehen, auch zu Fragen des Erhalts der Beschäftigungsfähigkeit.

Es geht also nicht um den Nachweis der Eignung für berufliche Anforderungen und es gibt keinen Untersuchungszwang. Das Recht der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung und der notwendige Datenschutz sind zu achten.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird durch Aktualisierungen an den Stand der Wissenschaft angepasst. Damit soll der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten weiter verbessert werden.

Weiterführende Informationen auf den Seiten des BMAS:

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Pressemitteilung "Arbeitsmedizinische Vorsorge wird gestärkt" vom 31.10.2013

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Zur Rechtsverbindlichkeit:

Rechtsverordnungen werden nicht von einem Gesetzgebungsorgan, sondern aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung von einem Organ der Exekutive (Regierungs- oder Verwaltungsbehörde) erlassen. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben.

Weitere Informationen finden Sie im Diskussionsbeitrag C11-2011 von Prof. Dr. Katja Nebe


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