25.10.2018 Politik

Erster Zwischenbericht zum Nationalen Aktionsplan 2.0: Digitalisierung und Inklusion als künftige Handlungsfelder

Das Bundeskabinett hat am 23. Oktober 2018 einen Zwischenbericht beschlossen, der den Umsetzungsstand von Maßnahmen aus dem Nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschreibt. Die Bundesregierung will den Nationalen Aktionsplan 2.0 (NAP 2.0) bis Mitte 2020 unter dem Blickwinkel „Digitalisierung und Inklusion“ fortschreiben.

Ausgewertet wurden für den Zwischenbericht 175 Maßnahmen aus dem NAP 2.0 von 2016 und 83 Maßnahmen aus dem ersten Nationalen Aktionsplan von 2011, die in den NAP 2.0 mit aufgenommen wurden. Einer der Schwerpunkte ist dabei das Handlungsfeld „Arbeit und Beschäftigung“, insbesondere mit Bezug zum Artikel 27 der UN-BRK. Bei einem Großteil dieser Maßnahmen geht es um Sensibilisierung und Weiterentwicklung von Vorschriften sowie darüber hinaus um die Verbesserung der Datengrundlage und der Vernetzung verschiedener Akteure.

Insgesamt konnten dem Bericht zufolge 61 Prozent aller Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen oder umgesetzt werden, viele Maßnahmen konnten bereits den Projektstatus verlassen und in alltägliches Handeln übergehen. 35 Prozent der Maßnahmen sind gestartet und laufen derzeit weiter. Lediglich vier Prozent der Maßnahmen konnten noch nicht gestartet werden.

Positiv vermerkt wurde, dass Rechtsetzungsvorhaben wie das Bundesteilhabegesetz, das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und das Erste und Zweite Pflegestärkungsgesetz oder die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts verabschiedet wurden.

In der Auswertung wird unterstrichen, dass der NAP als dynamisches Instrument zu betrachten sei. Der Maßnahmenkatalog müsse kontinuierlich umgesetzt und bei Bedarf neu entwickelt und ergänzt werden. Als konkrete Handlungsfelder für die Zukunft werden der inklusive Sozialraum, Gewaltschutz, Digitalisierung, barrierefreies Gesundheitswesen oder der Ausbildungsinhalt „Barrierefreiheit“ z. B. im Handwerks-, Bau- und Architekturbereich genannt, die sich in einem fortgeschriebenen NAP 2.0 wiederfinden könnten. Dabei bleibe die Verantwortung für die Finanzierung der Maßnahmen bei den jeweiligen Bundesministerien.

Der fortschreitende demografische Wandel sei eine große Herausforderung, heißt es in dem Bericht weiter:

„Insbesondere die steigende Lebenserwartung und damit die zunehmende Alterung der Bevölkerung wird eine Erhöhung der Zahl der Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen mit sich bringen. Die Frage nach Teilhabechancen für diesen Personenkreis richtet sich damit an alle.“

Die Bundesregierung sieht Deutschland auf einem guten Weg zu mehr Inklusion. Das Bundeskabinett hat verabredet, den Aktionsplan bis zum Jahr 2020 unter dem Blickwinkel "Digitalisierung und Inklusion" fortzuschreiben. Auftakt hierzu sind die jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veranstalteten "Inklusionstage", die in diesem Jahr am 19. und 20. November 2018 unter der Überschrift "inklusiv digital" in Berlin stattfinden.

Weitere Informationen

BMAS: „Fortschritte auf dem Weg zu mehr Inklusion in der Gesellschaft“ / Nationaler Aktionsplan zur UN Behindertenrechtskonvention – Zwischenbericht

Gemeinsam-einfach-machen.de: Nationaler Aktionsplan 1.0 und 2.0

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales [BMAS])


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