06.06.2014 Internationales

EU mit neuem strategischem Rahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Um die mehr als 217 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU besser vor arbeitsbedingten Unfällen und Erkrankungen zu schützen, hat die Europäische Kommission im Juni 2014 einen neuen strategischen Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014 bis 2020 vorgestellt.

Darin sind wesentliche Herausforderungen und strategische Ziele für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz festgelegt und wichtige Maßnahmen und Instrumente zur Bewältigung der Herausforderungen aufgeführt.

Als wichtigste Herausforderungen für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz werden genannt:

  • Bessere Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz, insbesondere durch die Verbesserung der Fähigkeit von Kleinst- und Kleinunternehmen zur Einführung wirksamer und effizienter Risikopräventionsstrategien
  • Verbesserung der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen durch die Bekämpfung neuer und aufkommender Risiken, ohne die bestehenden Risiken zu vernachlässigen
  • Berücksichtigung des Alterns der Erwerbsbevölkerung in der EU

Eine Reihe von Maßnahmen soll diesen Herausforderungen begegnen und zur Verwirklichung sieben strategischer Ziele beitragen:

  • Weitere Konsolidierung der nationalen Strategien für Sicherheit und Gesundheitsschutz, beispielsweise durch Politikkoordinierung und wechselseitiges Lernen
  • Praktische Unterstützung von Klein- und Kleinstunternehmen, um ihnen die Einhaltung der Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu erleichtern.
  • Die Unternehmen würden technische Unterstützung und praktische Hilfsmittel erhalten, wie beispielsweise das Online-Instrument für die interaktive Gefährdungsbeurteilung (OiRA), eine Web-Plattform, die branchenbezogene Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung anbietet
  • Bessere Durchsetzung der Vorschriften durch die Mitgliedstaaten, beispielsweise mittels Bewertung der Leistung nationaler ArbeitsaufsichtsbehördenVereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften, wo angezeigt, zwecks Beseitigung unnötigen Verwaltungsaufwands bei gleichzeitiger Wahrung eines hohen Sicherheits- und Gesundheitsschutzniveaus für die Arbeitnehmer
  • Berücksichtigung der Alterung der Erwerbsbevölkerung und Verbesserung der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen zur Bewältigung bestehender und neuer Risiken, die z. B. von Nanomaterialien, grüner Technologie und Biotechnologie ausgehen
  • Verbesserung der Erhebung statistischer Daten im Interesse einer besseren Informationsgrundlage und Weiterentwicklung von Monitoringinstrumenten
  • Bessere Koordinierung mit internationalen Organisationen wie der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und internationalen Partnern, um zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen weltweit beizutragen

Als Instrumente zur Umsetzung dieser Maßnahmen werden genannt: Sozialer Dialog, Sensibilisierung, Durchsetzung von EU-Recht, Synergien mit anderen Politikbereichen (beispielsweise öffentliche Gesundheit, Bildung) und EU-Fonds wie der Europäische Sozialfonds (ESF) und das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) können die Durchsetzung von Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterstützen.

Der strategische Rahmen wird 2016 überprüft, um eine Bilanz der Umsetzung zu ziehen und den Ergebnissen der laufenden umfassenden Bewertung der EU-Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz, die Ende 2015 vorliegen wird, Rechnung zu tragen.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Europäischen Kommission: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 06.06.2014

(Quelle: Europäische Kommission)


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