07.01.2021 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Fachdiskussion zu Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe

Das Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ veranstaltet ab dem 14. Januar 2021 online eine Fachdiskussion zu den Anforderungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.

Mit dem BTHG sind schrittweise Verbesserungen bei der Anrechnung von eigenem Einkommen und Vermögen für leistungsberechtigte Menschen mit Behinderungen in der Eingliederungshilfe in Kraft getreten. Mit dem 1. Januar 2020 wurde zudem das dem Fürsorgegedanken verpflichtete Anrechnungsverfahren auf ein Beitragsverfahren umgestellt.

Nachdem das neue Beitragsverfahren im Rahmen von Modellprojekten nach Art. 25 Abs. 3 BTHG erprobt wurde, zeigten sich positive finanzielle Auswirkungen auf die Einkommens- und Vermögenssituation der Betroffenen. Simulationsberechnungen ergaben, dass der durchschnittliche Eigenanteil an den Leistungen der Eingliederungshilfe von 400 € auf 100 € sinkt und nur noch ca. 4 % der Betroffenen künftig über der Freibetragsgrenze der Eingliederungshilfe liegen, so die Projektbeteiligten. Valide Aussagen seien jedoch frühestens ab Frühjahr 2021 zu erwarten.

Die Fachdiskussion befasst sich mit Herausforderungen des neuen Beitragsverfahrens sowie abweichenden Regelungen, wenn Eingliederungshilfe und Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II sowie Leistungen der sozialen Pflegeversicherung aufeinandertreffen und mit möglichen typischen Fallkonstellationen.

Interessierte können sich zunächst mit eigenen Fragen beteiligen und über Praxiserfahrungen im Zuge der Umstellung auf das Beitragsverfahren berichten. In einer anschließenden Phase greifen Expertinnen und Experten die Fragestellungen auf und geben zeitversetzt differenzierte Antworten.

Weitere Details zur Fachdiskussion sind unter folgendem Link zu finden:

Fachdiskussion Einkommen und Vermögen

(Quelle: Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz)


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