Förderaufruf des BMAS für Projekte zur Mitgestaltung von Politik und Gesellschaft
Seit dem 10. Dezember 2019 nimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Förderanträge für die Förderperiode 2020 aus dem Partizipationsfonds entgegen. Bewerben können sich bundesweit agierende Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen mit ihren Projekten zur Mitgestaltung von Politik und Gesellschaft.
Förderfähig sind z. B. folgende Maßnahmen:
- Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien
- Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Tätige in Selbstvertretungsorganisationen
- Ermöglichung der Veranstaltungsteilnahme für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für behinderungsbedingten Nachteilsausgleich
- Gewährung von Assistenzleistungen bis zu einer Höhe von 6.000,00 € pro Jahr
- Unterstützung des Erfahrungsaustauschs
Kommunale oder regionale Förderungen sowie Sportförderungen sind durch diesen Fonds nicht möglich.
Die Antragstellung erfolgt über den mit der Programmbetreuung beauftragten Projektträger Gesellschaft für soziale Unternehmensbetreuung mbH (gsub mbH).
Antragsschluss ist der 28. Januar 2020.
Zur Vergabe
Eingehende Anträge werden von einem vom BMAS berufenen Beirat, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Verbände von Menschen mit Behinderungen, bewertet. Dieser gibt gegenüber dem BMAS Förderempfehlungen ab. Maßgeblich für die Förderentscheidung ist zum einen die Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen, zum anderen die Verfügbarkeit von Fondsmitteln.
Weitere Informationen
Zur Förderbekanntmachung des BMAS
Informationen zum Partizipationsfonds auf der Webseite der gsub mgH
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!