07.07.2023 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Forderungen des GKV-Spitzenverbands zur Hilfsmittelversorgung

Der GKV-Spitzenverband sieht dringenden Reformbedarf in der Hilfsmittelversorgung und hat ein Positionspapier zur Bewertung von Steuerungsinstrumenten veröffentlicht. Die Ausgaben für Hilfsmittelversorgungen in der gesetzlichen Krankenversicherung seien in den letzten zehn Jahren um fast 60 Prozent auf über 10 Milliarden Euro gestiegen.

Das Positionspapier „Voraussetzungen für eine wirtschaftliche und qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung“ hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands in seiner Sitzung am 14. Juni 2023 verabschiedet. In der Präambel wird die Wichtigkeit einer hochwertigen und kostenfreien Hilfsmittelversorgung betont:

"Eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Hilfsmittelversorgung eröffnet vielen Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen oder Behinderungen ein weitgehend selbstständiges und unabhängiges Leben. Daher ist dieser Gesundheitsbereich sozial­politisch besonders bedeutsam. Damit die Versicherten der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) auch langfristig moderne, hochwertige Hilfsmittel kostenfrei erhalten können, müssen bewährte Steuerungsinstrumente gestärkt und wettbewerbsbehindernde Strukturen aufgebrochen werden."

Der GKV-Spitzenverband hat sechs zentrale Forderungen aufgestellt:

  • Ausschreibungen und Festbeträge ermöglichen: Erweiterung der vertragsrechtlichen Handlungsspielräume der Krankenkassen u. a. rechtssichere Ausgestaltung der Festbetragsregelung für Hilfsmittel und Etablierung weiterer Wettbewerbsinstrumente, insbesondere wieder Ermöglichung der öffentlichen Ausschreibung von Hilfsmitteln.
  • Wettbewerb stärken: Durch gesetzliche Klarstellungen sollen Rahmenverträge und Einzelvereinbarungen gleichrangig geschlossen werden können, soweit noch kein Rahmenvertrag in dem betroffenen Produktbereich existiert. Bislang gelten Einzelvereinbarungen als Ausnahme von der Regel.
  • Kartellrecht konsequent anwenden: Gesetzliche Regelungen und Sanktionsmaßnahmen sollen Kooperationen auf Leistungserbringerseite und Verhaltensweisen unterbinden, die dazu geeignet sind, Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen.
  • Versicherte fair beraten: Leistungserbringende sollen zu mehrkostenfreien Hilfsmittel beraten, damit Versicherte eine informierte Entscheidung treffen können. Es brauche zudem Transparenz über die Gründe, warum sich Versicherte für Mehrkosten entscheiden. Um die Versicherten vor Übervorteilung zu schützen, sollen Leistungserbringer den Krankenkassen die entsprechenden Informationen grundsätzlich auch elektronisch mit der Abrechnung zur Verfügung stellen.
  • Unnötige Bürokratie abbauen: Sowohl Leistungserbringende als auch Krankenkassen würden vom Abbau unnötiger Bürokratie profitieren. Zum Beispiel sollten unangemessene Betreiberpflichten von Hilfsmitteln gestrichen werden, die mit enormem Aufwand verbunden sind. Ebenso seien gesetzliche Klarstellungen nötig, dass im Rahmen der Präqualifizierung die Eignung von Leistungserbringenden nicht im Abstand von 20 Monaten erneut überprüft werden muss.
  • Mehrwertsteuer senken: Vergleichbare oder sogar identische Hilfsmittel seien derzeit unterschiedlich besteuert. Dies sei nicht nachvollziehbar, trage zur Ausgabensteigerung bei und führe zu Verzerrungen im Wettbewerb. Eine einheitliche Senkung der Mehrwertsteuer für Hilfsmittel von 19 auf 7 Prozent diene der Finanzstabilität in diesem Bereich, ohne die Beitragszahlenden zusätzlich zu belasten.

Das Positionspapier ist unter der folgenden der Seite des GKV-Spitzenverbands abrufbar: zum Positionspapier Hilfsmittelversorgung

(Quelle: GKV-Spitzenverband)


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