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Die Gemeinsame Empfehlung (GE) zur Erkennung und Feststellung des Teilhabebedarfs, zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe (Reha-Prozess) trat am 1. August 2014 in Kraft.
Satzungsgemäß ist es primäres Ziel und Anliegen der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR), darauf hinzuwirken, dass die Leistungen der Rehabilitation nach gleichen Grundsätzen zum Wohle der behinderten und chronisch kranken Menschen durchgeführt werden. Die Erarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen (GE) ist ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen.
Die Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess richtet den gesamten Regelungstext an einem gemeinsamen und prozessorientierten Grundverständnis aus. Die Grundlage dafür bildet der idealtypische Reha-Prozess mit seinen Phasen:
Die Gemeinsame Empfehlung "Reha-Prozess" (Stand Februar 2019) ist inzwischen auf der Webseite der BAR abrufbar: GE Reha-Prozess
(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)
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