08.11.2005 Verwaltung, Verbände, Organisationen
Gemeinsame Empfehlung Sozialdienste der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
In der gemeinsamen Empfehlung vom 8. November 2005 geht es um die Zusammenarbeit von Rehabilitationsträgern mit Sozialdiensten und vergleichbaren Auskunfts- und Beratungsstellen.
Satzungsgemäß ist es primäres Ziel und Anliegen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), darauf hinzuwirken, dass die Leistungen der Rehabilitation nach gleichen Grundsätzen zum Wohle der behinderten und chronisch kranken Menschen durchgeführt werden. Die Erarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen (GE) ist ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen.
Gemeinsame Empfehlung „Sozialdienste“
Sozialdienste und vergleichbare Stellen sind neben gemeinsamen Servicestellen und weiteren Auskunfts- und Beratungsstellen der Rehabilitationsträger wichtige Ansprechpartner und Dienstleister im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)
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